Flexirente – Ein Jahr Erfahrung mit der neuen, neuen Flexirente

Ruhestandsbank

Die Flexirente in diesen Sinne gibt es nun seit 1.7.2017. Seither hat sie einige Entwicklungen durchgemacht, auch Änderungen in anderen Rechtsgebieten gingen damit einher. Bedeutsame Änderung war ab dem Jahr 2020 die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € auf rund 46.000 € pro Kalenderjahr. Seit dem 1.1.2023 ist die Hinzuverdienstgrenze nun gänzlich entfallen. Die Altersrente kann nun also erwerbsfreundlich, wie es so schön im technischen Jargon der Bundesagentur für Arbeit heißt, bezogen werden. Doch Obacht: der Arbeitslosengeldanspruch fällt dennoch weg.

Flexirente ist keine eigene Rentenart

Die Flexirente ist keine eigenständige Rentenart. Nach wie vor gibt es die Regelaltersrente, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwer behinderte Menschen. Sind die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, also das „passende“ Lebensalter und die Wartezeit (5, 35 bzw. 45 Jahre), können Sie diese Renten auslösen. Die Flexibilität besteht dabei in der Wahl, ob überhaupt eine Altersrente beantragt wird, ab wann die Leistung beginnen soll und in welcher Höhe (möglich ist eine Teilrente ab 10 % bis zur Vollrente). Und ja, auch ab dem Regelalter haben Sie die Wahl.

Flexirente kann zur dauerhaften Kürzung führen oder eben auch nicht

Je nach gewählter Rentenart ergeben sich daraus rechnerische Folgen für Ihre Rentenhöhe. Wird eine vorgezogene Altersrente ohne Abschlag gewählt (besonders langjährig Versicherte oder schwer behinderte Menschen) hat der Rentenbezug an sich gar keinen Nachteil. Sie erhalten dann quasi die volle Rente ohne Rentenabschlag, die weiteren Beitragszahlungen treten zum Regelalter hinzu. Kurz und knapp, die Rente ab dem Regelalter ist also weder höher noch niedriger durch den vorgezogenen Rentenbezug (man muss nur weniger davon versteuern, da die Steuerbelastung auch vom Rentenbeginnsjahr abhängt).

Haben Sie dagegen eine Altersrente mit Abschlag gewählt, bleibt dieser Abschlag lebenslang erhalten. In vielen Fällen ist aber der Mehrwert des Rentenbezuges, auch nach Abzug der Beiträge zur KV/PV und Einkommensteuer aber doch noch so erheblich, dass man lange leben muss, um einen Verlust zu haben. Aber gut, jeder Fall, jede Lebenssituation ist anders gelagert. Vielleicht können Sie mit dem „Extrageld“ heute viel mehr anfangen als z. B. mit einer 80 € höheren Nettorente, für andere Mandanten steht eine höchstmögliche Altersrente an erster Stelle.

Interessanterweise würde man sogar einen „Gewinn“ in Form einer Einkommensteuerersparnis erwirtschaften, wenn man die erhaltene Rente wieder in die Rentenversicherung zum Ausgleich des Rentenabschlages zurückzahlt. Aber diese Zusammenhänge kann ein Steuerberater besser erklären.

Flexirente und andere Rechtsgebiete

Es wäre zu schön, wenn es die Flexirente nicht ohne Nachteile in anderen Rechtsgebieten gäbe. So fällt wie eingangs gesagt, das Arbeitslosengeld weg. Ob die gesetzlichen Regelungen hierzu (§ 156 SGB III) unter Beachtung der Erwerbsfreundlichkeit der gesetzlichen Altersrente tatsächlich noch haltbar sind, müssen andere Stellen klären.

Aber auch Rechtsfolgen im Bereich des gesetzlichen Krankengeldrechtes oder im privaten Krankentagegeldrecht sind zu beachten, denken Sie auch an das Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Verletztengeld und – auf keinen Fall zu übersehen – den Arbeitsvertrag. Es gibt leider noch immer Arbeitgeber, die mit dem Bezug einer Altersrente das Ende des Arbeitsvertrages verbinden. Ob dies unter Beachtung der Rechtsentwicklung und dem geänderten Verständnis der gesetzlichen Rente haltbar ist, muss das Bundesarbeitsgericht vermutlich irgendwann einmal entscheiden. Mein Rat: Klären Sie das bitte vorher mit dem Arbeitgeber um kein Risiko einzugehen.

Unabhängige Beratung immer empfehlenswert

Regelmäßig, so wie dieses Jahr Ende November in Bonn, trifft sich der Bundesverband der Rentenberater e.V. zur fortbildenden Regionaltagung. Der Gedanken-, Ideen- und Erfahrungsaustausch wird wieder ausführlich sein, viele Themen auch außerhalb der offiziellen Tagesordnung werden besprochen.

Rentenberater beraten unabhängig zu den Gestaltungsmöglichkeiten und finden für Ihre Ziele Gestaltungsansätze, wägen mit Ihnen die Vorteile und Risiken der Flexirente für genau Ihre Situation und Ihre Lebensplanung ab. Planen Sie den Übergang in die Rente rechtzeitig, nutzen Sie die Möglichkeiten des neuen „neuen“ Flexirentengesetzes, wenn Sie neben der Rente noch mehr als nur einen Minijob ausüben. Die Flexirente hat sich – wenn man umfassend beraten wurde – bewährt.

Hinweis

Der Beitrag soll zum Thema sensibiliseren, keinesfalls eine Rentenberatung ersetzen oder gar den Anspruch auf Tiefe und Vollständigkeit erheben.

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