Schlagwort: Flexirente

Rentenreform 2026: Kommt die Rente mit 70?

Könnte länger leer bleiben: Die Ruhestandsbank.

Warum 2026 ein Schlüsseljahr für die Rente werden könnte

Kommt die Rente mit 70? Werden Rentenarten wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gestrichen? Steigen die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn? Und vor allem: Ab wann könnte all das greifen? Diese Fragen beschäftigen zunehmend diejenigen, die in den kommenden 5 bis 10 Jahren in Rente gehen möchten.

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Flexirente: Der flexible Weg in den Ruhestand

Flexirente: Der flexible Weg in den Ruhestand

Die Arbeitswelt verändert sich – und mit ihr die Vorstellungen vom Ruhestand. Viele Menschen möchten nicht abrupt aus dem Berufsleben ausscheiden, sondern den Übergang individuell gestalten. Genau hier setzt die Flexirente an. Sie ermöglicht einen gleitenden Wechsel zwischen Arbeit und Rente und bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Flexirente funktioniert, welche Chancen sie bietet und worauf Sie achten sollten.

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Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst schon ab 65 möglich?

CDU-Vorschlag zur Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst schon ab 65 möglich?

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat kürzlich das Eckpunktepapier zur Einführung der sogenannten Aktivrente vorgestellt. Dieses Modell soll älteren Menschen, vielleicht auch besonders langjährig Versicherten ermöglichen, im Rentenalter einer Tätigkeit nachzugehen – und dabei durch Steuerersparnisse finanziell profitieren zu können. Was mit einem Aktivrentengesetz der CDU geplant sein könnte lesen Sie hier: Read more

Flexirente – Ein Jahr Erfahrung mit der neuen, neuen Flexirente

Die Flexirente in diesen Sinne gibt es nun seit 1.7.2017. Seither hat sie einige Entwicklungen durchgemacht, auch Änderungen in anderen Rechtsgebieten gingen damit einher. Bedeutsame Änderung war ab dem Jahr 2020 die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € auf rund 46.000 € pro Kalenderjahr. Seit dem 1.1.2023 ist die Hinzuverdienstgrenze nun gänzlich entfallen. Die Altersrente kann nun also erwerbsfreundlich, wie es so schön im technischen Jargon der Bundesagentur für Arbeit heißt, bezogen werden. Doch Obacht: der Arbeitslosengeldanspruch kann dennoch wegfallen.
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Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., bei Fragen hierzu wenden Sie sich sehr gerne auch an mich. Generell ist zu empfehlen, dass Sie sich spätestens ab dem 62. / 63. Lebensjahr zu den Rentenansprüchen und deren Ausgestaltung beraten lassen, noch immer sind die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten rund um die „Flexirente“ unbekannt.

Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Kurios: Mehr Rente bei früherem Rentenbeginn.

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Fristen ist das Coronavirus egal.

Fristen ist das Coronavirus egal. Denken Sie deshalb bitte daran, dass der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird, Widerspruch und Klage fristgemäß erhoben werden. Sie wurden von Ihrer Krankenkasse nach § 51 SGB V aufgefordert, einen Rehaantrag oder Rentenantrag zu stellen? Auch diese Frist muss eingehalten werden.

Rentenanträge rechtzeitig stellen

Rentenanträge sollten nach derzeitigem Stand besser früher als später gestellt werden, da nach meiner Einschätzung Rückstaus in der Bearbeitung entstehen können. Auf die Rententräger kamen schon durch die ab 2021 greifende Grundrente umfangreiche Belastungen hinzu, durch die coronavirusbedingten Einschränkungen nun noch viel mehr.Read more

Unsicherheiten bei der Flexirente

Das seit knapp einem Jahr gültige Gesetz zur Flexirente hat in der Praxis mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, als zunächst angenommen. Vor allem gibt es bei der Planung des Rentenbeginns kein „Schwarz oder Weiß“ mehr. Auf Grund der Neuregelung ist es nämlich in vielen Fällen möglich, bereits eine Teilrente neben dem (unveränderten) Gehalt auszulösen, was aber auch in anderen Rechtsbereichen (nachteilige) Folgen haben kann. Bei der Planung des Übergangs in die Rente sind deshalb weitaus mehr Dinge zu beachten, als es bisher der Fall war. Generelle Voraussetzung ist, dass Sie überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente erfüllen.

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Auf den Leistungsfall kommt es an!

8.000 € Rentennachzahlung bei einem laufenden Rentenbezug: Hier war der Eintritt der Erwerbsminderung (der so genannte Leistungsfall) relevant, wie so oft in der täglichen Rentenberatung. Vom Zeitpunkt dieses Leistungsfalls hängt es nämlich ab, ob Sie überhaupt eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten können und wie viel von einem Nebeneinkommen auf die Rente angerechnet wird. Am Ende hat der Leistungsfall auch Einfluss auf die Rentenhöhe.
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Rente mit 63 – Auf dem Prüfstand?

Ist nach der Bundestagswahl vor der nächsten Rentenreform? Vielleicht. Das Thema „Rente“ ist aber selbstverständlich ein Thema in den Gesprächen einer möglichen Jamaika-Koalition. Vor allem die abschlagsfreie Rente mit 63 scheint wieder ins Visier zu geraten. Wird jetzt alles anders? Was ist mit meinem Plan für den Übergang in die Rente?
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