Schlagwort: Rentenberatung

Rentenreform 2026: Was die Reformvorschläge der Rentenkommission bedeuten (können)

Auf einen Blick:
Die Rentenkommission 2026 empfiehlt mit der Rentenreform, die Regelaltersgrenze ab Jahrgang 1965 schrittweise von 67 auf bis zu 67,5 Jahre anzuheben (§§ 35, 235 SGB VI). Die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre, §§ 36, 236 SGB VI) soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren (§§ 38, 236b SGB VI) soll abgeschafft werden. Vorzeitiger Renteneintritt ist dann nur noch mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) oder über eine neue Härtefallregelung möglich, die an das Konzept der Berufsunfähigkeit anknüpft. Alle Empfehlungen sind noch kein Gesetz – aber die Koalition aus CDU/CSU und SPD dürfte sich in weiten Teilen an diesen Empfehlungen orientieren. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Vorschläge im Bereich „Altersrenten“ zusammen und wird regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 4.7.2026).

Regelaltersgrenze steigt (Empfehlung 5)

Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 (also ab 2032) an die Lebenserwartung zu koppeln. Das Verhältnis: Zwei Drittel eines Lebenserwartungsgewinns sollen der Erwerbsphase zugutekommen, ein Drittel der Rentenphase.

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Falle Flexirente: Droht der Wegfall von Krankengeld bei Flexirente?

Droht der Wegfall von Krankengeld bei Flexirente? Seit dem 1. Januar 2023 ist das Arbeiten neben dem Bezug einer Altersrente so attraktiv wie nie zuvor – die Hinzuverdienstgrenzen sind seither komplett entfallen. Viele erfahrene Fachkräfte nutzen die Möglichkeit, ihr Einkommen aufzubessern und gleichzeitig ihre Expertise weiterhin im Berufsleben einzubringen – eine Entwicklung, die von der Politik ausdrücklich gefördert wird, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Doch nun sorgt ein neuer Vorschlag für erhebliche Verunsicherung: Der Anspruch auf Krankengeld für Rentnerinnen und Rentner, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, soll unter bestimmten Umständen gestrichen werden.

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Rentenerhöhung 2026: +4,24 % ab Juli — was die Rentenanpassung für Sie bedeutet

Zum 1. Juli 2026 kommt die Rentenerhöhung: Die gesetzlichen Renten steigen für Millionen Rentnerinnen und Rentner sowie alle Versicherten in Deutschland um 4,24 Prozent. Angesichts der spürbaren Kostenentwicklung in vielen Lebensbereichen ist das eine grundsätzlich positive Nachricht. Die jährliche Rentenanpassung folgt dabei grundsätzlich der allgemeinen Lohnentwicklung — aber nicht ausschließlich — und stellt sicher, dass die Renten und Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung an der wirtschaftlichen Dynamik teilhaben.

In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, was die Rentenerhöhung 2026 konkret für Sie bedeutet. Wir schauen uns nicht nur die neuen Zahlen an — ich erkläre auch, warum von dieser systematischen Erhöhung nicht nur die heutigen Rentenempfänger profitieren.
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Flexirente: Der flexible Weg in den Ruhestand

Die Arbeitswelt verändert sich – und mit ihr die Vorstellungen vom Ruhestand. Viele Menschen möchten nicht abrupt aus dem Berufsleben ausscheiden, sondern den Übergang individuell gestalten. Genau hier setzt die Flexirente an. Sie ermöglicht einen gleitenden Wechsel zwischen Arbeit und Rente und bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Flexirente funktioniert, welche Chancen sie bietet und worauf Sie achten sollten.

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Aktivrente 2026: Steuerfreier Hinzuverdienst ohne Nachteil

Aktivrente 2026 soll kommen – arbeiten im Ruhestand ohne Nachteil

Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung der Aktivrente geeinigt. Der neue Gesetzentwurf wurde am 15. Oktober 2025 vom Bundesfinanzministerium vorgestellt, liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor und hat die Forderung nach einem Progressionsvorbehalt des steuerfreien Hinzuverdienstes gestrichen. Die Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.Read more

Flexirente – Ein Jahr Erfahrung mit der neuen, neuen Flexirente

Die Flexirente in diesen Sinne gibt es nun seit 1.7.2017. Seither hat sie einige Entwicklungen durchgemacht, auch Änderungen in anderen Rechtsgebieten gingen damit einher. Bedeutsame Änderung war ab dem Jahr 2020 die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € auf rund 46.000 € pro Kalenderjahr. Seit dem 1.1.2023 ist die Hinzuverdienstgrenze nun gänzlich entfallen. Die Altersrente kann nun also erwerbsfreundlich, wie es so schön im technischen Jargon der Bundesagentur für Arbeit heißt, bezogen werden. Doch Obacht: der Arbeitslosengeldanspruch kann dennoch wegfallen.
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Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., bei Fragen hierzu wenden Sie sich sehr gerne auch an mich. Generell ist zu empfehlen, dass Sie sich spätestens ab dem 62. / 63. Lebensjahr zu den Rentenansprüchen und deren Ausgestaltung beraten lassen, noch immer sind die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten rund um die „Flexirente“ unbekannt.

Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Kurios: Mehr Rente bei früherem Rentenbeginn.

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Fristen ist das Coronavirus egal.

Fristen ist das Coronavirus egal. Denken Sie deshalb bitte daran, dass der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird, Widerspruch und Klage fristgemäß erhoben werden. Sie wurden von Ihrer Krankenkasse nach § 51 SGB V aufgefordert, einen Rehaantrag oder Rentenantrag zu stellen? Auch diese Frist muss eingehalten werden.

Rentenanträge rechtzeitig stellen

Rentenanträge sollten nach derzeitigem Stand besser früher als später gestellt werden, da nach meiner Einschätzung Rückstaus in der Bearbeitung entstehen können. Auf die Rententräger kamen schon durch die ab 2021 greifende Grundrente umfangreiche Belastungen hinzu, durch die coronavirusbedingten Einschränkungen nun noch viel mehr.Read more

Mütterrente II – nur wenige müssen diese gesondert beantragen.

Sie kommt nun auch für die Bestandsrentner: die Mütterrente II. Wer schon vor dem 1.1.2019 eine gesetzliche Rente bezogen hat, sollte den Zuschlag von rund 16 Euro brutto für jedes vor 1992 geborene Kind von Amts wegen, also automatisch, erhalten. Die ersten Nachzahlungen gehen seit März ein, manchmal ist das Geld sogar eher auf dem Konto als der Bescheid im Briefkasten.

Der Zuschlag muss nicht extra beantragt werden. Falls Sie aber auch Ende Juni noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie sich rein vorsorglich bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

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