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Rentenreform 2026: Kommt die Rente mit 70?

Könnte länger leer bleiben: Die Ruhestandsbank.

Warum 2026 ein Schlüsseljahr für die Rente werden könnte

Kommt die Rente mit 70? Werden Rentenarten wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gestrichen? Steigen die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn? Und vor allem: Ab wann könnte all das greifen? Diese Fragen beschäftigen zunehmend diejenigen, die in den kommenden 5 bis 10 Jahren in Rente gehen möchten.

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Aktivrente 2026: Steuerfreier Hinzuverdienst ohne Nachteil

Aktivrente 2026 soll kommen – arbeiten im Ruhestand ohne Nachteil

Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung der Aktivrente geeinigt. Der neue Gesetzentwurf wurde am 15. Oktober 2025 vom Bundesfinanzministerium vorgestellt, liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor und hat die Forderung nach einem Progressionsvorbehalt des steuerfreien Hinzuverdienstes gestrichen. Die Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.Read more

Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst schon ab 65 möglich?

CDU-Vorschlag zur Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst schon ab 65 möglich?

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat kürzlich das Eckpunktepapier zur Einführung der sogenannten Aktivrente vorgestellt. Dieses Modell soll älteren Menschen, vielleicht auch besonders langjährig Versicherten ermöglichen, im Rentenalter einer Tätigkeit nachzugehen – und dabei durch Steuerersparnisse finanziell profitieren zu können. Was mit einem Aktivrentengesetz der CDU geplant sein könnte lesen Sie hier: Read more

Flexirente – Ein Jahr Erfahrung mit der neuen, neuen Flexirente

Die Flexirente in diesen Sinne gibt es nun seit 1.7.2017. Seither hat sie einige Entwicklungen durchgemacht, auch Änderungen in anderen Rechtsgebieten gingen damit einher. Bedeutsame Änderung war ab dem Jahr 2020 die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € auf rund 46.000 € pro Kalenderjahr. Seit dem 1.1.2023 ist die Hinzuverdienstgrenze nun gänzlich entfallen. Die Altersrente kann nun also erwerbsfreundlich, wie es so schön im technischen Jargon der Bundesagentur für Arbeit heißt, bezogen werden. Doch Obacht: der Arbeitslosengeldanspruch kann dennoch wegfallen.
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Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., bei Fragen hierzu wenden Sie sich sehr gerne auch an mich. Generell ist zu empfehlen, dass Sie sich spätestens ab dem 62. / 63. Lebensjahr zu den Rentenansprüchen und deren Ausgestaltung beraten lassen, noch immer sind die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten rund um die „Flexirente“ unbekannt.

Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Kurios: Mehr Rente bei früherem Rentenbeginn.

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Fristen ist das Coronavirus egal.

Fristen ist das Coronavirus egal. Denken Sie deshalb bitte daran, dass der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird, Widerspruch und Klage fristgemäß erhoben werden. Sie wurden von Ihrer Krankenkasse nach § 51 SGB V aufgefordert, einen Rehaantrag oder Rentenantrag zu stellen? Auch diese Frist muss eingehalten werden.

Rentenanträge rechtzeitig stellen

Rentenanträge sollten nach derzeitigem Stand besser früher als später gestellt werden, da nach meiner Einschätzung Rückstaus in der Bearbeitung entstehen können. Auf die Rententräger kamen schon durch die ab 2021 greifende Grundrente umfangreiche Belastungen hinzu, durch die coronavirusbedingten Einschränkungen nun noch viel mehr.Read more

Das ändert sich bei der Rente ab 01.01.2019

Der Bundestag hat das schon im Koalitionsvertrag angekündigte Rentenpaket beschlossen. Neben diversen Regelungen, die das Sicherungsniveau einerseits und die prozentuale Beitragsbelastung andererseits absichern sollen, gibt es aus Sicht des Praktikers zwei wesentliche Änderungen. Hierzu mehr:

„Mütterrente II“

Nach dem gleichen Prinzip, das zum 1.7.2014 eingeführt wurde (siehe dazu => hier), wird es ab dem 01.01.2019 eine weitere Gutschrift für Erziehungszeiten von Kindern geben, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden. Read more

Unsicherheiten bei der Flexirente

Das seit knapp einem Jahr gültige Gesetz zur Flexirente hat in der Praxis mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, als zunächst angenommen. Vor allem gibt es bei der Planung des Rentenbeginns kein „Schwarz oder Weiß“ mehr. Auf Grund der Neuregelung ist es nämlich in vielen Fällen möglich, bereits eine Teilrente neben dem (unveränderten) Gehalt auszulösen, was aber auch in anderen Rechtsbereichen (nachteilige) Folgen haben kann. Bei der Planung des Übergangs in die Rente sind deshalb weitaus mehr Dinge zu beachten, als es bisher der Fall war. Generelle Voraussetzung ist, dass Sie überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente erfüllen.

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Handy-Daumen als Berufskrankheit anerkannt

München, 1.4.2018. Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine neue Berufskrankheit anerkannt: den Handy-Daumen, auch SMS-Daumen, Smartphone-Daumen oder Wischfinger genannt. Die Verordnung tritt heute zum 1. April in Kraft. Die neue Berufskrankheit wird als BK-Nr. 2116 in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Die amtliche Bezeichnung lautet:
chronische Sehnenscheidenentzündung oder Daumensattelgelenksarthrose durch langjährige einhändische repetitive manuelle Nutzung eines Mobilfunktelefons.
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