Schlagwort: Regelalter

Rentenerhöhung 2026: +4,24 % ab Juli — was die Rentenanpassung für Sie bedeutet

Zum 1. Juli 2026 kommt die Rentenerhöhung: Die gesetzlichen Renten steigen für Millionen Rentnerinnen und Rentner sowie alle Versicherten in Deutschland um 4,24 Prozent. Angesichts der spürbaren Kostenentwicklung in vielen Lebensbereichen ist das eine grundsätzlich positive Nachricht. Die jährliche Rentenanpassung folgt dabei grundsätzlich der allgemeinen Lohnentwicklung — aber nicht ausschließlich — und stellt sicher, dass die Renten und Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung an der wirtschaftlichen Dynamik teilhaben.

In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, was die Rentenerhöhung 2026 konkret für Sie bedeutet. Wir schauen uns nicht nur die neuen Zahlen an — ich erkläre auch, warum von dieser systematischen Erhöhung nicht nur die heutigen Rentenempfänger profitieren.
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Aktivrente 2026: Steuerfreier Hinzuverdienst ohne Nachteil

Aktivrente 2026 soll kommen – arbeiten im Ruhestand ohne Nachteil

Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung der Aktivrente geeinigt. Der neue Gesetzentwurf wurde am 15. Oktober 2025 vom Bundesfinanzministerium vorgestellt, liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor und hat die Forderung nach einem Progressionsvorbehalt des steuerfreien Hinzuverdienstes gestrichen. Die Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.Read more

Flexirente – Ein Jahr Erfahrung mit der neuen, neuen Flexirente

Die Flexirente in diesen Sinne gibt es nun seit 1.7.2017. Seither hat sie einige Entwicklungen durchgemacht, auch Änderungen in anderen Rechtsgebieten gingen damit einher. Bedeutsame Änderung war ab dem Jahr 2020 die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € auf rund 46.000 € pro Kalenderjahr. Seit dem 1.1.2023 ist die Hinzuverdienstgrenze nun gänzlich entfallen. Die Altersrente kann nun also erwerbsfreundlich, wie es so schön im technischen Jargon der Bundesagentur für Arbeit heißt, bezogen werden. Doch Obacht: der Arbeitslosengeldanspruch kann dennoch wegfallen.
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Unsicherheiten bei der Flexirente

Das seit knapp einem Jahr gültige Gesetz zur Flexirente hat in der Praxis mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, als zunächst angenommen. Vor allem gibt es bei der Planung des Rentenbeginns kein „Schwarz oder Weiß“ mehr. Auf Grund der Neuregelung ist es nämlich in vielen Fällen möglich, bereits eine Teilrente neben dem (unveränderten) Gehalt auszulösen, was aber auch in anderen Rechtsbereichen (nachteilige) Folgen haben kann. Bei der Planung des Übergangs in die Rente sind deshalb weitaus mehr Dinge zu beachten, als es bisher der Fall war. Generelle Voraussetzung ist, dass Sie überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente erfüllen.

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Flexirente tritt am 1. Juli in Kraft

Die Flexirente – und damit die Neuregelung zum Hinzuverdienst zur Altersrente – tritt morgen am 1.7.2017 in Kraft. Und deshalb bleibt diese Ruhestandsbank an einigen Tagen in der Woche wohl unbesetzt. Teilzeitarbeit als gleitender Übergang in den Ruhestand wird handhabbarer, eine Teilzeitarbeit im Rentenalter (meist ab 63) damit deutlich attraktiver.

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