Kategorie: Allgemein

Weiter für Sie da!

Sehr geehrte Mandanten,

auch ich möchte zur Eindämmung der Corona-Krise beitragen aber Ihnen gleichzeitig als Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre Rente zur Verfügung stehen und mich um Ihre Rentenanträge kümmern. Jetzt ist es umso wichtiger, vorausschauender den Übergang in den Ruhestand zu planen, Anträge auf Erwerbsminderungsrente sachgerecht zu stellen und keine Fristen verstreichen zu lassen.

Erreichbarkeit

Sie können mich weiterhin telefonisch unter (089) 41 20 05 91 sowie per E-Mail unter info@ihr-rentenberater.de erreichen. Am besten schreiben Sie eine Nachricht über das Kontaktfeld .

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Handy-Daumen als Berufskrankheit anerkannt

München, 1.4.2018. Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine neue Berufskrankheit anerkannt: den Handy-Daumen, auch SMS-Daumen, Smartphone-Daumen oder Wischfinger genannt. Die Verordnung tritt heute zum 1. April in Kraft. Die neue Berufskrankheit wird als BK-Nr. 2116 in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Die amtliche Bezeichnung lautet:
chronische Sehnenscheidenentzündung oder Daumensattelgelenksarthrose durch langjährige einhändische repetitive manuelle Nutzung eines Mobilfunktelefons.
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Werksviertel lädt ein

Auch nach einer Rentenberatung bestens versorgt

Nach einer Rentenberatung lädt das Werksviertel Mitte zum Verweilen ein: sei es zum Mittagessen oder auf einen Kaffee, Pralinen, Eis und vieles mehr. Und falls man nach einem Termin bei mir den Entschluss gefasst hat, den Ruhestand anzutreten, gibt es als „Trost“ für den Ehepartner auch gleich einen Blumenladen vor Ort.Read more

Bundeskabinett schlägt früheren Rentenbeginn vor

„Haben gut lachen: Rente bald ab 50.“

München, 1.4.2017. Die Bundesregierung hat unter Federführung von Andrea Nahles den Vorschlag eingebracht, die Altersrente deutlich früher als bisher beginnen zu lassen, nämlich bereits ab dem 50. Lebensjahr. Um die finanziellen Folgen für die Gesetzliche Rentenversicherung adäquat abzufedern wird der Abschlag für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 67. Lebensjahr jedoch auf 0,5 % angehoben. Read more