Rentenreform 2026: Was die Reformvorschläge der Rentenkommission bedeuten (können)
Auf einen Blick:
Die Rentenkommission 2026 empfiehlt mit der Rentenreform, die Regelaltersgrenze ab Jahrgang 1965 schrittweise von 67 auf bis zu 67,5 Jahre anzuheben (§§ 35, 235 SGB VI). Die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre, §§ 36, 236 SGB VI) soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren (§§ 38, 236b SGB VI) soll abgeschafft werden. Vorzeitiger Renteneintritt ist dann nur noch mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) oder über eine neue Härtefallregelung möglich, die an das Konzept der Berufsunfähigkeit anknüpft. Alle Empfehlungen sind noch kein Gesetz – aber die Koalition aus CDU/CSU und SPD dürfte sich in weiten Teilen an diesen Empfehlungen orientieren. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Vorschläge im Bereich „Altersrenten“ zusammen und wird regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 4.7.2026).
Regelaltersgrenze steigt (Empfehlung 5)
Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 (also ab 2032) an die Lebenserwartung zu koppeln. Das Verhältnis: Zwei Drittel eines Lebenserwartungsgewinns sollen der Erwerbsphase zugutekommen, ein Drittel der Rentenphase.