Schlagwort: Neuregelung

Rentenreform 2026: Was die Reformvorschläge der Rentenkommission bedeuten (können)

Auf einen Blick:
Die Rentenkommission 2026 empfiehlt mit der Rentenreform, die Regelaltersgrenze ab Jahrgang 1965 schrittweise von 67 auf bis zu 67,5 Jahre anzuheben (§§ 35, 235 SGB VI). Die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre, §§ 36, 236 SGB VI) soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren (§§ 38, 236b SGB VI) soll abgeschafft werden. Vorzeitiger Renteneintritt ist dann nur noch mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) oder über eine neue Härtefallregelung möglich, die an das Konzept der Berufsunfähigkeit anknüpft. Alle Empfehlungen sind noch kein Gesetz – aber die Koalition aus CDU/CSU und SPD dürfte sich in weiten Teilen an diesen Empfehlungen orientieren. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Vorschläge im Bereich „Altersrenten“ zusammen und wird regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 4.7.2026).

Regelaltersgrenze steigt (Empfehlung 5)

Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 (also ab 2032) an die Lebenserwartung zu koppeln. Das Verhältnis: Zwei Drittel eines Lebenserwartungsgewinns sollen der Erwerbsphase zugutekommen, ein Drittel der Rentenphase.

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Falle Flexirente: Droht der Wegfall von Krankengeld bei Flexirente?

Droht der Wegfall von Krankengeld bei Flexirente? Seit dem 1. Januar 2023 ist das Arbeiten neben dem Bezug einer Altersrente so attraktiv wie nie zuvor – die Hinzuverdienstgrenzen sind seither komplett entfallen. Viele erfahrene Fachkräfte nutzen die Möglichkeit, ihr Einkommen aufzubessern und gleichzeitig ihre Expertise weiterhin im Berufsleben einzubringen – eine Entwicklung, die von der Politik ausdrücklich gefördert wird, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Doch nun sorgt ein neuer Vorschlag für erhebliche Verunsicherung: Der Anspruch auf Krankengeld für Rentnerinnen und Rentner, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, soll unter bestimmten Umständen gestrichen werden.

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Aktivrente 2026: Steuerfreier Hinzuverdienst ohne Nachteil

Aktivrente 2026 soll kommen – arbeiten im Ruhestand ohne Nachteil

Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung der Aktivrente geeinigt. Der neue Gesetzentwurf wurde am 15. Oktober 2025 vom Bundesfinanzministerium vorgestellt, liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor und hat die Forderung nach einem Progressionsvorbehalt des steuerfreien Hinzuverdienstes gestrichen. Die Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.Read more

Flexirente – Ein Jahr Erfahrung mit der neuen, neuen Flexirente

Die Flexirente in diesen Sinne gibt es nun seit 1.7.2017. Seither hat sie einige Entwicklungen durchgemacht, auch Änderungen in anderen Rechtsgebieten gingen damit einher. Bedeutsame Änderung war ab dem Jahr 2020 die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € auf rund 46.000 € pro Kalenderjahr. Seit dem 1.1.2023 ist die Hinzuverdienstgrenze nun gänzlich entfallen. Die Altersrente kann nun also erwerbsfreundlich, wie es so schön im technischen Jargon der Bundesagentur für Arbeit heißt, bezogen werden. Doch Obacht: der Arbeitslosengeldanspruch kann dennoch wegfallen.
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Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., bei Fragen hierzu wenden Sie sich sehr gerne auch an mich. Generell ist zu empfehlen, dass Sie sich spätestens ab dem 62. / 63. Lebensjahr zu den Rentenansprüchen und deren Ausgestaltung beraten lassen, noch immer sind die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten rund um die „Flexirente“ unbekannt.

Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Kurios: Mehr Rente bei früherem Rentenbeginn.

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Mütterrente II – nur wenige müssen diese gesondert beantragen.

Sie kommt nun auch für die Bestandsrentner: die Mütterrente II. Wer schon vor dem 1.1.2019 eine gesetzliche Rente bezogen hat, sollte den Zuschlag von rund 16 Euro brutto für jedes vor 1992 geborene Kind von Amts wegen, also automatisch, erhalten. Die ersten Nachzahlungen gehen seit März ein, manchmal ist das Geld sogar eher auf dem Konto als der Bescheid im Briefkasten.

Der Zuschlag muss nicht extra beantragt werden. Falls Sie aber auch Ende Juni noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie sich rein vorsorglich bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

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Das ändert sich bei der Rente ab 01.01.2019

Der Bundestag hat das schon im Koalitionsvertrag angekündigte Rentenpaket beschlossen. Neben diversen Regelungen, die das Sicherungsniveau einerseits und die prozentuale Beitragsbelastung andererseits absichern sollen, gibt es aus Sicht des Praktikers zwei wesentliche Änderungen. Hierzu mehr:

„Mütterrente II“

Nach dem gleichen Prinzip, das zum 1.7.2014 eingeführt wurde (siehe dazu => hier), wird es ab dem 01.01.2019 eine weitere Gutschrift für Erziehungszeiten von Kindern geben, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden. Read more

Unsicherheiten bei der Flexirente

Das seit knapp einem Jahr gültige Gesetz zur Flexirente hat in der Praxis mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, als zunächst angenommen. Vor allem gibt es bei der Planung des Rentenbeginns kein „Schwarz oder Weiß“ mehr. Auf Grund der Neuregelung ist es nämlich in vielen Fällen möglich, bereits eine Teilrente neben dem (unveränderten) Gehalt auszulösen, was aber auch in anderen Rechtsbereichen (nachteilige) Folgen haben kann. Bei der Planung des Übergangs in die Rente sind deshalb weitaus mehr Dinge zu beachten, als es bisher der Fall war. Generelle Voraussetzung ist, dass Sie überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente erfüllen.

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Erwerbsminderung: Etwas mehr Rente ab 1. Januar 2018

Wer weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann – egal was für eine Tätigkeit – kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Wenn Sie einmal Ihre Renteninformation prüfen, werden Sie in aller Regel sehen, dass die Erwerbsminderungsrente höher als die bis dahin erworbene Altersrente (genauer: Anwartschaft) ist. Der Grund ist einfach:Read more