Kategorie: Aus dem Arbeitsalltag

Weiter für Sie da!

Sehr geehrte Mandanten,

auch ich möchte zur Eindämmung der Corona-Krise beitragen aber Ihnen gleichzeitig als Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre Rente zur Verfügung stehen und mich um Ihre Rentenanträge kümmern. Jetzt ist es umso wichtiger, vorausschauender den Übergang in den Ruhestand zu planen, Anträge auf Erwerbsminderungsrente sachgerecht zu stellen und keine Fristen verstreichen zu lassen.

Erreichbarkeit

Sie können mich weiterhin telefonisch unter (089) 41 20 05 91 sowie per E-Mail unter info@ihr-rentenberater.de erreichen. Am besten schreiben Sie eine Nachricht über das Kontaktfeld .

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Auf den Leistungsfall kommt es an!

8.000 € Rentennachzahlung bei einem laufenden Rentenbezug: Hier war der Eintritt der Erwerbsminderung (der so genannte Leistungsfall) relevant, wie so oft in der täglichen Rentenberatung. Vom Zeitpunkt dieses Leistungsfalls hängt es nämlich ab, ob Sie überhaupt eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten können und wie viel von einem Nebeneinkommen auf die Rente angerechnet wird. Am Ende hat der Leistungsfall auch Einfluss auf die Rentenhöhe.
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Den Rentenbescheid prüfen lassen?

Den Rentenbescheid prüfen lassen? Das kann man immer machen, egal wie lange die Rente schon bezogen wird. Hier wurde die Rente knapp 10 € je Monat zu niedrig berechnet. Ein Pflichtpraktikum während eines Studiums wurde zwar im Versicherungsverlauf erfasst, aber nicht korrekt in die Rentenberechnung eingestellt.
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Ein guter Start in den Mai

Ein guter Start in den Mai, vor allem für meine Mandantschaft. Gleich Anfang der Woche erreichte mich ein Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung. Der Rentenbeginn ist zwar überraschend, aber nicht nachteilig. Der Rehaantrag wurde dann doch nachträglich in einen Rentenantrag umgedeutet. So kann es gerne weiter gehen.