Kategorie: Aus dem Arbeitsalltag

Handy-Daumen als Berufskrankheit anerkannt

München, 1.4.2018. Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine neue Berufskrankheit anerkannt: den Handy-Daumen, auch SMS-Daumen, Smartphone-Daumen oder Wischfinger genannt. Die Verordnung tritt heute zum 1. April in Kraft. Die neue Berufskrankheit wird als BK-Nr. 2116 in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Die amtliche Bezeichnung lautet:
chronische Sehnenscheidenentzündung oder Daumensattelgelenksarthrose durch langjährige einhändische repetitive manuelle Nutzung eines Mobilfunktelefons.
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Auf den Leistungsfall kommt es an!

8.000 € Rentennachzahlung bei einem laufenden Rentenbezug: Hier war der Eintritt der Erwerbsminderung (der so genannte Leistungsfall) relevant, wie so oft in der täglichen Rentenberatung. Vom Zeitpunkt dieses Leistungsfalls hängt es nämlich ab, ob Sie überhaupt eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten können und wie viel von einem Nebeneinkommen auf die Rente angerechnet wird. Am Ende hat der Leistungsfall auch Einfluss auf die Rentenhöhe.
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Den Rentenbescheid prüfen lassen?

Den Rentenbescheid prüfen lassen? Das kann man immer machen, egal wie lange die Rente schon bezogen wird. Hier wurde die Rente knapp 10 € je Monat zu niedrig berechnet. Ein Pflichtpraktikum während eines Studiums wurde zwar im Versicherungsverlauf erfasst, aber nicht korrekt in die Rentenberechnung eingestellt.
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Werksviertel lädt ein

Auch nach einer Rentenberatung bestens versorgt

Nach einer Rentenberatung lädt das Werksviertel Mitte zum Verweilen ein: sei es zum Mittagessen oder auf einen Kaffee, Pralinen, Eis und vieles mehr. Und falls man nach einem Termin bei mir den Entschluss gefasst hat, den Ruhestand anzutreten, gibt es als „Trost“ für den Ehepartner auch gleich einen Blumenladen vor Ort.Read more

Ein guter Start in den Mai

Ein guter Start in den Mai, vor allem für meine Mandantschaft. Gleich Anfang der Woche erreichte mich ein Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung. Der Rentenbeginn ist zwar überraschend, aber nicht nachteilig. Der Rehaantrag wurde dann doch nachträglich in einen Rentenantrag umgedeutet. So kann es gerne weiter gehen.

 

Beratung vor Ort

Heute berate ich Mitarbeiter eines mittelständischen Unternehmens vor Ort, das mir schon vor einigen Jahren vertraut hat. Ziel der Rentenberatung ist es, im Einzelfall einen Überblick über vorhandene Rentenansprüche und Tipps zu geben. Vielen Dank für das mir vom Arbeitgeber und Betriebsrat – vor allem aber von der Belegschaft entgegen gebrachte Vertrauen.