Schlagwort: Rentenantrag

Flexirente: Der flexible Weg in den Ruhestand

Flexirente: Der flexible Weg in den Ruhestand

Die Arbeitswelt verändert sich – und mit ihr die Vorstellungen vom Ruhestand. Viele Menschen möchten nicht abrupt aus dem Berufsleben ausscheiden, sondern den Übergang individuell gestalten. Genau hier setzt die Flexirente an. Sie ermöglicht einen gleitenden Wechsel zwischen Arbeit und Rente und bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Flexirente funktioniert, welche Chancen sie bietet und worauf Sie achten sollten.

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Aktivrente 2026: Steuerfreier Hinzuverdienst ohne Nachteil

Aktivrente 2026 soll kommen – arbeiten im Ruhestand ohne Nachteil

Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung der Aktivrente geeinigt. Der neue Gesetzentwurf wurde am 15. Oktober 2025 vom Bundesfinanzministerium vorgestellt, liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor und hat die Forderung nach einem Progressionsvorbehalt des steuerfreien Hinzuverdienstes gestrichen. Die Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.Read more

Flexirente – Ein Jahr Erfahrung mit der neuen, neuen Flexirente

Die Flexirente in diesen Sinne gibt es nun seit 1.7.2017. Seither hat sie einige Entwicklungen durchgemacht, auch Änderungen in anderen Rechtsgebieten gingen damit einher. Bedeutsame Änderung war ab dem Jahr 2020 die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € auf rund 46.000 € pro Kalenderjahr. Seit dem 1.1.2023 ist die Hinzuverdienstgrenze nun gänzlich entfallen. Die Altersrente kann nun also erwerbsfreundlich, wie es so schön im technischen Jargon der Bundesagentur für Arbeit heißt, bezogen werden. Doch Obacht: der Arbeitslosengeldanspruch kann dennoch wegfallen.
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Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., bei Fragen hierzu wenden Sie sich sehr gerne auch an mich. Generell ist zu empfehlen, dass Sie sich spätestens ab dem 62. / 63. Lebensjahr zu den Rentenansprüchen und deren Ausgestaltung beraten lassen, noch immer sind die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten rund um die „Flexirente“ unbekannt.

Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Kurios: Mehr Rente bei früherem Rentenbeginn.

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Unsicherheiten bei der Flexirente

Das seit knapp einem Jahr gültige Gesetz zur Flexirente hat in der Praxis mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, als zunächst angenommen. Vor allem gibt es bei der Planung des Rentenbeginns kein „Schwarz oder Weiß“ mehr. Auf Grund der Neuregelung ist es nämlich in vielen Fällen möglich, bereits eine Teilrente neben dem (unveränderten) Gehalt auszulösen, was aber auch in anderen Rechtsbereichen (nachteilige) Folgen haben kann. Bei der Planung des Übergangs in die Rente sind deshalb weitaus mehr Dinge zu beachten, als es bisher der Fall war. Generelle Voraussetzung ist, dass Sie überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente erfüllen.

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Erwerbsminderung: Etwas mehr Rente ab 1. Januar 2018

Wer weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann – egal was für eine Tätigkeit – kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Wenn Sie einmal Ihre Renteninformation prüfen, werden Sie in aller Regel sehen, dass die Erwerbsminderungsrente höher als die bis dahin erworbene Altersrente (genauer: Anwartschaft) ist. Der Grund ist einfach:Read more

Ein guter Start in den Mai

Ein guter Start in den Mai, vor allem für meine Mandantschaft. Gleich Anfang der Woche erreichte mich ein Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung. Der Rentenbeginn ist zwar überraschend, aber nicht nachteilig. Der Rehaantrag wurde dann doch nachträglich in einen Rentenantrag umgedeutet. So kann es gerne weiter gehen.