Aktuelles

Flexirente – Ein Jahr Erfahrung mit der neuen, neuen Flexirente

Die Flexirente in diesen Sinne gibt es nun seit 1.7.2017. Seither hat sie einige Entwicklungen durchgemacht, auch Änderungen in anderen Rechtsgebieten gingen damit einher. Bedeutsame Änderung war ab dem Jahr 2020 die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € auf rund 46.000 € pro Kalenderjahr. Seit dem 1.1.2023 ist die Hinzuverdienstgrenze nun gänzlich entfallen. Die Altersrente kann nun also erwerbsfreundlich, wie es so schön im technischen Jargon der Bundesagentur für Arbeit heißt, bezogen werden. Doch Obacht: der Arbeitslosengeldanspruch fällt dennoch weg.
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Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., bei Fragen hierzu wenden Sie sich sehr gerne auch an mich. Generell ist zu empfehlen, dass Sie sich spätestens ab dem 62. / 63. Lebensjahr zu den Rentenansprüchen und deren Ausgestaltung beraten lassen, noch immer sind die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten rund um die „Flexirente“ unbekannt.

Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Kurios: Mehr Rente bei früherem Rentenbeginn.

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Doppelbesteuerung der Renten – Ein Blick aus Laiensicht

Hier folgt ein kurzer Beitrag zum Thema Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente (aber auch der berufsständischen Versorgung), auch wenn es nicht mein Fachgebiet als Rentenberater ist. Es sind nur ganz grobe Mitteilungen und Überlegungen, die auf keinen Fall eine Beratung im Einzelfall ersetzen können. Ich bitte deshalb bei konkreten Fragen hierzu unbedingt eine steuerberatende Fachstelle aufzusuchen.

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