LOOS Rentenberatung München, Ihre unabhängige Rentenberatung
Sie stehen kurz vor dem Ruhestand?
Dann stehe ich Ihnen als unabhängiger Rentenberater in München mit persönlicher Beratung zur Seite – verlässlich, klar und rechtssicher.
Dann stehe ich Ihnen als unabhängiger Rentenberater in München mit persönlicher Beratung zur Seite – verlässlich, klar und rechtssicher.
Bei mir finden Sie…
Wenn Menschen kurz vor dem Ruhestand stehen, geht es nicht nur um Zahlen, Formulare und Fristen – sondern um Lebensplanung, Sicherheit und Lebensqualität. Mein Anspruch ist es, Ihnen in dieser wichtigen Lebensphase verlässlich, ehrlich und klar zur Seite zu stehen.
Mein Name ist Norbert Loos, ich bin unabhängiger und freier Rentenberater mit Sitz in München. Seit über 20 Jahren unterstütze ich Menschen auf dem Weg in den Ruhestand – dies persönlich, individuell und stets im Interesse meiner Mandanten.
Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen, höre zu und erkläre verständlich, wo andere oft nur Fachbegriffe verwenden. Meine Beratung findet nicht eng terminiert und automatisiert, sondern ohne Hektik, ohne Zeitdruck sehr gerne im persönlichen Gespräch vor Ort in München oder auch online per Video statt – individuell, auf Augenhöhe und mit dem Blick für das Ganze.
Mein Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben – bei Fragen zur Altersrente, zur Krankenversicherung im Alter, zur Antragstellung oder zu individuellen Übergangsmodellen wie Flexirente oder Altersteilzeit.
Dabei verstehe ich mich nicht nur als Berater, sondern – wenn gewünscht – auch als ganzheitlicher Vertreter gegenüber Behörden wie der Deutschen Rentenversicherung. Ich begleite Sie von der ersten Frage bis zur Umsetzung Ihrer Entscheidung – und darüber hinaus, wenn sich später Änderungen ergeben sollten.
Mein Wunsch ist es, dass Sie sozusagen #sorgenLOOS den für Sie bestmöglichen Übergang in Ihren Ruhestand haben. Um möglichen Ärger mit der Deutschen Rentenversicherung, dem Versorgungsamt oder der Krankenkasse von Anfang an zu vermeiden, werde ich sehr gerne mit Ihnen gemeinsam eine Strategie erarbeiten.
Wichtig ist mir zudem Kostentransparenz. Ich werde Ihnen immer vor einer Auftragserteilung sagen, ob und welche Kosten durch meine Tätigkeit entstehen. „Überraschungsrechnungen“ zum Beispiel wegen einer telefonischen Nachfrage nach einem Beratungstermin, gibt es bei mir nicht. Dabei arbeite ich ausschließlich auf Honorarbasis, unabhängig von Behörden, Versicherungen oder Vermittlungsportalen.
Rentenberater vertreten ausschließlich Ihre Interessen, sie bieten von Behörden und Versicherungen unabhängige Rentenberatung und werden auch auf für die Behörden „unbequeme“ aber legale Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten hinweisen. Wie wahrscheinlich ist zum Beispiel, dass die Deutsche Rentenversicherung Sie zur Verbesserung der Einkommensanrechnung bei Witwenrenten beraten wird oder eine Krankenkasse Sie aktiv zum Wechsel von der PKV in die GKV beraten wird? Aktuell gibt es Klagen bei Sozialgerichten gegen die Deutsche Rentenversicherung wegen unzureichender Auskunft und Beratung zur geänderten Rechtslage bei der Einkommensanrechnung auf Altersrenten seit 2020.
Rentenberater unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, geben also keine Informationen an die Behörden und Versicherungen weiter.
Rentenberater sind Fachleute für das Sozialversicherungsrecht.
Rentenberater dürfen ihre Mandanten nicht nur beraten sondern auch gegenüber den Behörden und vor den Sozialgerichten vertreten.
Rentenberater unterliegen ähnlichen Berufsstandszwängen wie Rechtsanwälte.
Rentenberater sind für deren Tätigkeit haftpflichtversichert. Die Registrierungsbehörde prüft regelmäßig, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.
Bis zum bis 30.06.2008 wurden Rentenberater gerichtlich zugelassen (sog. Alterlaubnisinhaber) bzw. ab dem 01.07.2008 zur Ausübung einer Rechtsdienstleistung auf Grund besonderer Sachkunde registriert. Die Zulassung bzw. Registrierung setzt voraus, dass die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie genügende theoretische und praktische Sachkunde besteht. In der Regel erfordert die Zulassung eine Sachkundeprüfung.
Rentenberater Norbert Loos aus München hat eine Zulassung als „privater“ Rentenberater ohne Einschränkungen.
Rentenberater unterliegen im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen: (Klick öffnet externe Webseite) Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), der dazu ergangenen Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDV), Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Schreiben Sie mir sehr gerne eine E-Mail an info@ihr-rentenberater.de oder nutzen Sie das folgende Kontaktfeld.
Bitte rechnen Sie mit einem Terminvorlauf von derzeit rund 8 Wochen. Fristgebundene Rentenanträge können nach Absprache jederzeit gestellt werden.
Über dieses Kontaktfeld können Sie eine Nachricht an mich senden, auch wenn Ihnen gerade kein E-Mail-Programm zur Verfügung steht.
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