Klassische Rentenberatung

Wollen Sie auch „sorgenLOOS“ in die Rente gehen? Voraussetzung dafür ist immer eine umfassende Rentenberatung. Idealerweise lassen Sie sich schon einige Jahre vor Ihrem gewünschten Rentenbeginn beraten – persönlich oder sehr gerne auch via Telefon oder Videotelefonie . Mein Beratungsangebot (wichtig: keine Beratung zu privaten Versicherungsangeboten!):

  • Fragen rund um die gesetzliche Rente, Rentenansprüche
  • Frührente
  • Flexirente
  • Ausgleich bzw. Rückkauf des Rentenabschlages
  • Planung des Übergangs in die Rente bzw. in den Ruhestand
  • sozialversicherungsrechtliche Beratung bei Aufhebungsverträgen, Vorruhestandsverträgen  und Altersteilzeit
  • Vermeidung oder Verringerung von Rentenabschlägen
  • Zweckmäßigkeitsanalyse von (freiwilliger) Beitragszahlung oder Beitragserstattung
  • Gestaltung von Hinzuverdienst neben der Rente
  • Beratung zu Sozialversicherungsleistungen wie zum Beispiel Krankengeld

Ein Rentenantrag, eine Entscheidung für einen Vorruhestandsvertrag oder eine freiwillige Rentenbeitragszahlung sollten immer das Ergebnis einer zuvor erfolgten Beratung sein. Nur wenn Sie Ihre Möglichkeiten, das jeweilige finanzielle Ergebnis und die Vor- und Nachteile Ihres Vorhabens kennen, werden Sie sich richtig entscheiden können. Dabei muss am Ende nicht unbedingt der Weg mit dem höchsten finanziellen Ergebnis der für Sie persönlich beste Weg sein.

Sie haben Fragen?
Schreiben Sie mir sehr gerne eine E-Mail an info@ihr-rentenberater.de
oder nutzen Sie das Kontaktfeld.

 

↑ Zurück zur Übersicht

Rentenanträge

Beim Rentenantrag sollten Sie nichts dem Zufall überlassen und sich vom Antrag bis zur Rentenbescheidprüfung beraten und unterstützen lassen. Das Flexirentengesetz eröffnet dabei ganz neue Spielräume. Ich stelle sehr gerne für Sie die Rentenanträge und vertrete Sie als Bevollmächtigter auch ganzheitlich gegenüber den Behörden. Mein Ziel ist, dass Sie so wenig Mühe wie möglich haben und „sorgenLOOS“ auf Ihren durch mich geprüften Rentenbescheid warten können.

  • Flexirente
  • Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung (oft „Frührente“ genannt)
  • Altersrente für schwer behinderte Menschen
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte wegen 45 Beitragsjahren
  • Regelaltersrente
  • Witwenrente und Witwerrente

Vor dem Antrag unbedingt beraten lassen, nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, um Rentenabschläge zu verringern oder eine längere Beitragszahlung zu erlangen. Beantragen Sie die Rente am besten erst dann, wenn Sie eine Auskunft zur Rentenhöhe und den Abzügen von der Rente haben und Ihren Krankenversicherungsstatus kennen, also wissen, „was kommt“.

Sie haben Fragen?
Schreiben Sie mir sehr gerne eine E-Mail an info@ihr-rentenberater.de
oder nutzen Sie das Kontaktfeld.

 

↑ Zurück zur Übersicht

Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit

Sie sind schon über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig, haben schon mehrere Monate Krankengeld oder Krankentagegeld bezogen? Trotz aller Bemühungen „wird es nicht besser“? Häufig wird Sie dann Ihre Krankenversicherung oder Ihr Arzt auf das Thema „Berufsunfähigkeit“ oder „Erwerbsminderung“ ansprechen. Ich prüfe für Sie, ob Sie Chancen auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Ich beurteile aber auch, ob eine Frühverrentung jetzt schon zweckmäßig ist. Mein Angebot:

  • Beratung zur Berufsunfähigkeitsrente, Rente wegen Erwerbsminderung, Frührente
  • Beantragung dieser Renten
  • Begleitung als ganzheitlicher und aktiver Ansprechpartner
  • Vertretung als Bevollmächtigter gegenüber den Leistungsträgern

Lassen Sie sich unbedingt bereits vor einem Antrag beraten. Die meisten Fehler werden noch immer vor der Rentenantragstellung gemacht, weil man sich nicht die nötige Zeit für die Vorbereitung des Antrages nimmt. Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, ob der richtige Zeitpunkt für den Rentenantrag schon gekommen ist.

Wichtiger Hinweis: Falls Sie bereits ein Widerspruchs- oder Klageverfahren führen oder den Rentenantrag bereits gestellt haben, muss ich an dieser Stelle mitteilen, dass eine Übernahme der Vertretung nicht möglich ist.

Sie haben Fragen?
Schreiben Sie mir sehr gerne eine E-Mail an info@ihr-rentenberater.de
oder nutzen Sie das Kontaktfeld.

 

↑ Zurück zur Übersicht

Krankenversicherung

Ganz klar, auch als Rentner müssen Sie sich krankenversichern. Bei mir sind Sie genau richtig, wenn Sie wissen wollen, wie viel Sie an Kassenbeiträgen einplanen müssen und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben. Sie machen sich vielleicht Sorgen, ob Sie sich die privaten Krankenversicherungsbeiträge auf Dauer leisten können? Ich kenne mich sehr gut mit den Rückkehrmöglichkeiten in die GKV aus:

  • Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Wechsel von der PKV in die GKV – Beurteilung von Möglichkeit und Zweckmäßigkeit
  • Zugang zur Pflichtversicherung bei Rentenbezug (KVdR, 9/10-Belegung)
  • Überprüfung von Bescheiden, auch Beitragsbescheiden bei freiwillig Krankenversicherten
  • Nachberechnung von Krankengeldansprüchen

Vor allem bei einem Wechsel von der PKV in die GKV sind die Möglichkeit aber auch die Zweckmäßigkeit zu klären. Auch nach dem 55. Lebensjahr besteht hierzu die Möglichkeit.

Sie haben dazu Fragen?
Schreiben Sie mir sehr gerne eine E-Mail an info@ihr-rentenberater.de
oder nutzen Sie das Kontaktfeld.

 

↑ Zurück zur Übersicht

Prozessvertretung

Wichtiger Hinweis: Keine Übernahme von Verfahren möglich, die nicht bereits außergerichtlich durch mich betreut wurden.

  • vor dem Sozialgericht München und dem Bayer. Landessozialgericht
  • um den Rentenanspruch
  • um die Höhe der Rente
  • bei Rückforderung von Rentenzahlungen (Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden)
  • bei Aberkennung der Schwerbehinderung

Oft lassen sich Streitigkeiten um einen Rentenanspruch bei Erwerbsminderung vermeiden, wenn im Vorfeld alles richtig gemacht wurde.

Lassen Sie uns deshalb am besten vor einem Leistungsantrag sprechen.
Schreiben Sie mir sehr gerne eine E-Mail an info@ihr-rentenberater.de
oder nutzen Sie das Kontaktfeld.

 

↑ Zurück zur Übersicht

Unsicher, ob ich helfen kann?

Dann fragen Sie doch einfach nach! Schildern Sie mir am besten gleich per E-Mail Ihre Frage oder Ihr Problem und ich kläre für Sie völlig unverbindlich, ob ich Ihnen helfen kann.

E-Mail: info@ihr-rentenberater.de
Kontaktfeld:

Direkt eine E-Mail senden:

Bitte beachten Sie: Kein Abruf des Kontaktfeldes bis 08.01.2024.

Bitte rechnen Sie grundsätzlich mit einem Terminvorlauf von 4 bis 6 Wochen. Fristwahrende Rentenanträge können nach Absprache jederzeit vor dem Termin gestellt werden.

Über dieses Kontaktfeld können Sie eine Nachricht an mich senden, auch wenn Ihnen gerade kein E-Mail-Programm zur Verfügung steht.

Die mit einem * Stern markierten Angaben sind erforderlich, damit ich Ihnen antworten kann.

Die Daten, die Sie hier eingeben, werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in der Datenschutzerklärung.

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.