Als Rentenberater arbeite ich unabhängig. Aus diesem Grund werde ich weder von einem Versicherungsunternehmen noch von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt. Auch erhalte ich keine Provisionen. Es ist mir deshalb sehr wichtig, Ihnen immer vor einer Auftragserteilung zu sagen, ob und welche Kosten durch meine Tätigkeit entstehen. „Überraschungsrechnungen“ gibt es bei mir nicht. Sie dürfen also stets darauf vertrauen, dass Sie immer im Voraus wissen, ob und welche Kosten entstehen.
Was kostet eine professionelle Rentenberatung? 476,00 €.
Für eine Beratung zu einem konkreten Gegenstand wie z.B. „Früher in Rente“, Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Pflichtbeitragszahlung von Selbstständigen etc. werde ich fix 476,00 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer berechnen. Eine schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte ist inkludiert. Vor dem Termin werde ich Sie bitten, mir die nötigen Unterlagen zur Einarbeitung zu senden. Versteckte Kosten zum Beispiel wegen einer Nachfrage nach einem Beratungstermin oder weil der Termin doch etwas länger gedauert hat, gibt es bei mir nicht.
Sprechen Sie mich gerne auch auf mein „Onlineangebot“, also Beratung per Telefon oder Video an.
Was kostet ein Rentenantrag oder eine Verfahrensvertretung?
Für solche Tätigkeiten werde ich eine fixe Pauschale berechnen, die ich im Vorfeld an Hand des voraussichtlichen Aufwandes verbindlich beziffern werde. Sollte ich jedoch einmal den voraussichtlichen Aufwand überhaupt nicht vorhersehen können, werde ich eine Abrechnung nach Zeitaufwand vornehmen. Die Kosten werden wir gemeinsam in einer Vergütungsvereinbarung festhalten.
Hinweise:
Die Kosten für eine Rentenberatung sind in aller Regel als Werbungskosten, auch als vorab entstandene Werbungskosten, von der jeweiligen Einkommensart im Rahmen der Steuerberechnung absetzbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
Rechtsschutzversicherungen erstatten häufig auch die Kosten eines Rentenberaters und vor allem mögliche Gerichtskosten (etwa bei Gutachten nach § 109 SGG), in aller Regel aber nur in Höhe der verhältnismäßig geringen gesetzlichen Vergütung für Sozialstreitsachen. Bitte beachten Sie aber Ihre konkreten Vertragsbedingungen. Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen, bei denen sozialrechtliche Angelegenheiten nicht versichert sind, ferner werden sehr häufig keine Kosten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erstattet (etwa bei einem Widerspruchsverfahren oder Prüfung von Rentenbescheiden).