Kosten

Kostentransparenz ist mir sehr wichtig. Ich werde Ihnen immer vor einer Auftragserteilung sagen, ob und welche Kosten durch meine Tätigkeit entstehen. „Überraschungsrechnungen“ zum Beispiel wegen einer Nachfrage nach einem Beratungstermin, gibt es bei mir nicht. Sie dürfen also stets darauf vertrauen, dass Sie immer im Voraus wissen, ob und welche Kosten entstehen.

Beratung: 476,00 €

Für eine Beratung zu einem konkreten Beratungsgegenstand wie z. B. „Früher in Rente“ oder Ausgleich bzw. Rückkauf des Rentenabschlages oder Chance auf Erwerbsminderungsrente oder Rückkehr in die GKV oder Zweckmäßigkeit einer freiwilligen Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung oder Folgen von Altersteilzeit (ATZ), usw. berechne ich 476,00 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer

Beratung-Premium: 714,00 €

Wie oben, aber zusätzlich mit Prüfung, ob alle rentenrechtlichen Zeiten im gesetzlichen Rentenversicherungsverlauf korrekt erfasst wurden, basierend auf Ihrem schulischen und beruflichen Lebenslauf, berechne ich 714,00 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Es können höhere Kosten entstehen, wenn Sondersachverhalte wie z. B. Fremdrentenrecht oder sehr unstetige Verläufe zu prüfen sind, ich werde im Vorfeld die individuellen Kosten mitteilen.

Rentenanträge, Vertretungsaufträge, Prozessvertretung, Rechtsgutachten usw.

Sehr gerne unterstütze ich Sie auch über eine Beratung hinaus, beantrage Ihre Rente und vertrete Sie ganzheitlich vor Behörden und Versicherungen oder erbringe andere Rechtsdienstleistungen. Für alle anderen Tätigkeiten werde ich eine fixe Pauschale berechnen. Sollte ich einmal den voraussichtlichen Aufwand nicht vorhersehen können, werde ich eine Abrechnung nach Zeitaufwand vornehmen. Die Kosten werden wir gemeinsam in einer Vergütungsvereinbarung festhalten.

Hinweise:

Werbungskostenabzug
Die Kosten für eine Rentenberatung sind in aller Regel als Werbungskosten, auch als vorab entstandene Werbungskosten, von der jeweiligen Einkommensart im Rahmen der Steuerberechnung absetzbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.

 

Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen erstatten häufig auch die Kosten eines Rentenberaters und vor allem mögliche Gerichtskosten (etwa bei Gutachten nach § 109 SGG), in aller Regel aber nur in Höhe der verhältnismäßig geringen gesetzlichen Vergütung für Sozialstreitsachen. Bitte beachten Sie aber Ihre konkreten Vertragsbedingungen. Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen, bei denen sozialrechtliche Angelegenheiten nicht versichert sind, ferner werden sehr häufig keine Kosten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erstattet (etwa bei einem Widerspruchsverfahren oder Prüfung von Rentenbescheiden).