Versteckte Rentenreform: Verlust von Krankengeld bei Bezug der Flexirente ab 01.01.2027
Auf einen Blick: Ab 1. Januar 2027 droht nun ganz konkret der Verlust von Krankengeld bei Bezug der Flexirente: Wer eine Altersrente als Teilrente mit mehr als zwei Drittel der Vollrente bezieht (über 66,66 %), hat keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Darunter bleibt der Anspruch erhalten. Sowohl für Bestandsrentenbezieher wie auch künftige Neurentner gilt die gleiche Regelung – entscheidend ist die Rentenhöhe am 1. des Monats, in dem die Arbeitsunfähigkeit eintritt. Frühere Befürchtungen sind damit eingetreten. Praktisch können Probleme entstehen: Arbeitgeber müssen die Beitragsgruppe anpassen, was oft nicht zeitnah geschehen wird. Finanzielle Abwägung und strategische Planung zu dieser verstecken Rentenreform werden bald notwendig.