Kategorie: Aktuelles und Wissenswertes

Flexirente: Der flexible Weg in den Ruhestand

Flexirente: Der flexible Weg in den Ruhestand

Die Arbeitswelt verändert sich – und mit ihr die Vorstellungen vom Ruhestand. Viele Menschen möchten nicht abrupt aus dem Berufsleben ausscheiden, sondern den Übergang individuell gestalten. Genau hier setzt die Flexirente an. Sie ermöglicht einen gleitenden Wechsel zwischen Arbeit und Rente und bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Flexirente funktioniert, welche Chancen sie bietet und worauf Sie achten sollten.

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Aktivrente 2026: Steuerfreier Hinzuverdienst ohne Nachteil

Aktivrente 2026 soll kommen – arbeiten im Ruhestand ohne Nachteil

Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung der Aktivrente geeinigt. Der neue Gesetzentwurf wurde am 15. Oktober 2025 vom Bundesfinanzministerium vorgestellt, liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor und hat die Forderung nach einem Progressionsvorbehalt des steuerfreien Hinzuverdienstes gestrichen. Die Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.Read more

Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst schon ab 65 möglich?

CDU-Vorschlag zur Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst schon ab 65 möglich?

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat kürzlich das Eckpunktepapier zur Einführung der sogenannten Aktivrente vorgestellt. Dieses Modell soll älteren Menschen, vielleicht auch besonders langjährig Versicherten ermöglichen, im Rentenalter einer Tätigkeit nachzugehen – und dabei durch Steuerersparnisse finanziell profitieren zu können. Was mit einem Aktivrentengesetz der CDU geplant sein könnte lesen Sie hier: Read more

Flexirente – Ein Jahr Erfahrung mit der neuen, neuen Flexirente

Die Flexirente in diesen Sinne gibt es nun seit 1.7.2017. Seither hat sie einige Entwicklungen durchgemacht, auch Änderungen in anderen Rechtsgebieten gingen damit einher. Bedeutsame Änderung war ab dem Jahr 2020 die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € auf rund 46.000 € pro Kalenderjahr. Seit dem 1.1.2023 ist die Hinzuverdienstgrenze nun gänzlich entfallen. Die Altersrente kann nun also erwerbsfreundlich, wie es so schön im technischen Jargon der Bundesagentur für Arbeit heißt, bezogen werden. Doch Obacht: der Arbeitslosengeldanspruch kann dennoch wegfallen.
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Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., bei Fragen hierzu wenden Sie sich sehr gerne auch an mich. Generell ist zu empfehlen, dass Sie sich spätestens ab dem 62. / 63. Lebensjahr zu den Rentenansprüchen und deren Ausgestaltung beraten lassen, noch immer sind die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten rund um die „Flexirente“ unbekannt.

Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Kurios: Mehr Rente bei früherem Rentenbeginn.

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Doppelbesteuerung der Renten – Ein Blick aus Laiensicht

Hier folgt ein kurzer Beitrag zum Thema Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente (aber auch der berufsständischen Versorgung), auch wenn es nicht mein Fachgebiet als Rentenberater ist. Es sind nur ganz grobe Mitteilungen und Überlegungen, die auf keinen Fall eine Beratung im Einzelfall ersetzen können. Ich bitte deshalb bei konkreten Fragen hierzu unbedingt eine steuerberatende Fachstelle aufzusuchen.

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Fristen ist das Coronavirus egal.

Fristen ist das Coronavirus egal. Denken Sie deshalb bitte daran, dass der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird, Widerspruch und Klage fristgemäß erhoben werden. Sie wurden von Ihrer Krankenkasse nach § 51 SGB V aufgefordert, einen Rehaantrag oder Rentenantrag zu stellen? Auch diese Frist muss eingehalten werden.

Rentenanträge rechtzeitig stellen

Rentenanträge sollten nach derzeitigem Stand besser früher als später gestellt werden, da nach meiner Einschätzung Rückstaus in der Bearbeitung entstehen können. Auf die Rententräger kamen schon durch die ab 2021 greifende Grundrente umfangreiche Belastungen hinzu, durch die coronavirusbedingten Einschränkungen nun noch viel mehr.Read more

Mütterrente II – nur wenige müssen diese gesondert beantragen.

Sie kommt nun auch für die Bestandsrentner: die Mütterrente II. Wer schon vor dem 1.1.2019 eine gesetzliche Rente bezogen hat, sollte den Zuschlag von rund 16 Euro brutto für jedes vor 1992 geborene Kind von Amts wegen, also automatisch, erhalten. Die ersten Nachzahlungen gehen seit März ein, manchmal ist das Geld sogar eher auf dem Konto als der Bescheid im Briefkasten.

Der Zuschlag muss nicht extra beantragt werden. Falls Sie aber auch Ende Juni noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie sich rein vorsorglich bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

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Das ändert sich bei der Rente ab 01.01.2019

Der Bundestag hat das schon im Koalitionsvertrag angekündigte Rentenpaket beschlossen. Neben diversen Regelungen, die das Sicherungsniveau einerseits und die prozentuale Beitragsbelastung andererseits absichern sollen, gibt es aus Sicht des Praktikers zwei wesentliche Änderungen. Hierzu mehr:

„Mütterrente II“

Nach dem gleichen Prinzip, das zum 1.7.2014 eingeführt wurde (siehe dazu => hier), wird es ab dem 01.01.2019 eine weitere Gutschrift für Erziehungszeiten von Kindern geben, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden. Read more