Schlagwort: Rentenberatung

Fristen ist das Coronavirus egal.

Fristen ist das Coronavirus egal. Denken Sie deshalb bitte daran, dass der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird, Widerspruch und Klage fristgemäß erhoben werden. Sie wurden von Ihrer Krankenkasse nach § 51 SGB V aufgefordert, einen Rehaantrag oder Rentenantrag zu stellen? Auch diese Frist muss eingehalten werden.

Rentenanträge rechtzeitig stellen

Rentenanträge sollten nach derzeitigem Stand besser früher als später gestellt werden, da nach meiner Einschätzung Rückstaus in der Bearbeitung entstehen können. Auf die Rententräger kamen schon durch die ab 2021 greifende Grundrente umfangreiche Belastungen hinzu, durch die coronavirusbedingten Einschränkungen nun noch viel mehr.Read more

Mütterrente II – nur wenige müssen diese gesondert beantragen.

Sie kommt nun auch für die Bestandsrentner: die Mütterrente II. Wer schon vor dem 1.1.2019 eine gesetzliche Rente bezogen hat, sollte den Zuschlag von rund 16 Euro brutto für jedes vor 1992 geborene Kind von Amts wegen, also automatisch, erhalten. Die ersten Nachzahlungen gehen seit März ein, manchmal ist das Geld sogar eher auf dem Konto als der Bescheid im Briefkasten.

Der Zuschlag muss nicht extra beantragt werden. Falls Sie aber auch Ende Juni noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie sich rein vorsorglich bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

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Das ändert sich bei der Rente ab 01.01.2019

Der Bundestag hat das schon im Koalitionsvertrag angekündigte Rentenpaket beschlossen. Neben diversen Regelungen, die das Sicherungsniveau einerseits und die prozentuale Beitragsbelastung andererseits absichern sollen, gibt es aus Sicht des Praktikers zwei wesentliche Änderungen. Hierzu mehr:

„Mütterrente II“

Nach dem gleichen Prinzip, das zum 1.7.2014 eingeführt wurde (siehe dazu => hier), wird es ab dem 01.01.2019 eine weitere Gutschrift für Erziehungszeiten von Kindern geben, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden. Read more

Unsicherheiten bei der Flexirente

Das seit knapp einem Jahr gültige Gesetz zur Flexirente hat in der Praxis mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, als zunächst angenommen. Vor allem gibt es bei der Planung des Rentenbeginns kein „Schwarz oder Weiß“ mehr. Auf Grund der Neuregelung ist es nämlich in vielen Fällen möglich, bereits eine Teilrente neben dem (unveränderten) Gehalt auszulösen, was aber auch in anderen Rechtsbereichen (nachteilige) Folgen haben kann. Bei der Planung des Übergangs in die Rente sind deshalb weitaus mehr Dinge zu beachten, als es bisher der Fall war. Generelle Voraussetzung ist, dass Sie überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente erfüllen.

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