Schlagwort: Rentenberatung

Handy-Daumen als Berufskrankheit anerkannt

München, 1.4.2018. Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine neue Berufskrankheit anerkannt: den Handy-Daumen, auch SMS-Daumen, Smartphone-Daumen oder Wischfinger genannt. Die Verordnung tritt heute zum 1. April in Kraft. Die neue Berufskrankheit wird als BK-Nr. 2116 in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Die amtliche Bezeichnung lautet:
chronische Sehnenscheidenentzündung oder Daumensattelgelenksarthrose durch langjährige einhändische repetitive manuelle Nutzung eines Mobilfunktelefons.
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Auf den Leistungsfall kommt es an!

8.000 € Rentennachzahlung bei einem laufenden Rentenbezug: Hier war der Eintritt der Erwerbsminderung (der so genannte Leistungsfall) relevant, wie so oft in der täglichen Rentenberatung. Vom Zeitpunkt dieses Leistungsfalls hängt es nämlich ab, ob Sie überhaupt eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten können und wie viel von einem Nebeneinkommen auf die Rente angerechnet wird. Am Ende hat der Leistungsfall auch Einfluss auf die Rentenhöhe.
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Erwerbsminderung: Etwas mehr Rente ab 1. Januar 2018

Wer weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann – egal was für eine Tätigkeit – kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Wenn Sie einmal Ihre Renteninformation prüfen, werden Sie in aller Regel sehen, dass die Erwerbsminderungsrente höher als die bis dahin erworbene Altersrente (genauer: Anwartschaft) ist. Der Grund ist einfach:Read more