Mütterrente II – nur wenige müssen diese gesondert beantragen.

Sie kommt nun auch für die Bestandsrentner: die Mütterrente II. Wer schon vor dem 1.1.2019 eine gesetzliche Rente bezogen hat, sollte den Zuschlag von rund 16 Euro brutto für jedes vor 1992 geborene Kind von Amts wegen, also automatisch, erhalten. Die ersten Nachzahlungen gehen seit März ein, manchmal ist das Geld sogar eher auf dem Konto als der Bescheid im Briefkasten.

Der Zuschlag muss nicht extra beantragt werden. Falls Sie aber auch Ende Juni noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie sich rein vorsorglich bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

Dies gilt auch für diejenigen, deren Rente erstmals 2019 beginnt. Hier sollte die Mütterrente von Anfang an eingerechnet sein. Hier gilt aber: lassen Sie prüfen, ob die Kindererziehungszeit mit 30 Monaten erfasst ist.

Antragstellung nur selten nötig

Nur ein Personenkreis muss aktiv werden. Wer bereits das Regelalter erreicht hat (also über 65 Jahre alt ist), mindestens zwei Kinder in Deutschland (oder im gleichgestellten Ausland) erzogen hat und noch keine Rente erhält, sollte den Antrag auf die Zahlung der Rente am besten sofort stellen.

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