Fristen ist das Coronavirus egal.

Rentenbescheid2020

Fristen ist das Coronavirus egal. Denken Sie deshalb bitte daran, dass der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird, Widerspruch und Klage fristgemäß erhoben werden. Sie wurden von Ihrer Krankenkasse nach § 51 SGB V aufgefordert, einen Rehaantrag oder Rentenantrag zu stellen? Auch diese Frist muss eingehalten werden.

Rentenanträge rechtzeitig stellen

Rentenanträge sollten nach derzeitigem Stand besser früher als später gestellt werden, da nach meiner Einschätzung Rückstaus in der Bearbeitung entstehen können. Auf die Rententräger kamen schon durch die ab 2021 greifende Grundrente umfangreiche Belastungen hinzu, durch die coronavirusbedingten Einschränkungen nun noch viel mehr.

Für Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente gilt aktuell umso mehr, dass diese so perfekt wie nur möglich vorbereitet sein sollten. Das bedeutet im Klartext, dass am besten mit dem Einreichen des Antrages der Krankheits- und Behandlungsverlauf so umfangreich wie nur möglich dargestellt werden sollte und alles mit entsprechenden ärztlichen Unterlagen belegt werden sollte. Gut, so sollte ein solcher Antrag schon immer vorbereitet werden, aber jetzt gilt dies erst Recht. Ein sehr gut vorbereiteter Antrag hat die Chance, dass eine Begutachtung vermieden werden kann, sodass sich hier Laufzeiten verringern können.

Mein Angebot für Sie

  • Beratung zum Übergang in den Ruhestand (Altersrenten, Sozialleistungsbezüge der Sozialversicherung)
  • Beratung zum Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, Rente wegen Erwerbsminderung (auch von privaten Versicherungen) und zum Verfahren
  • Beratung zum zweckmäßigen Zeitpunkt, diese Rente zu beantragen
  • Beratung zur Umwandlung einer Teilerwerbsminderungsrente in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • Beantragung dieser Renten und Begleitung als ganzheitlicher und aktiver Ansprechpartner
  • Vertretung als Bevollmächtigter gegenüber den Behörden; auch gegenüber Krankenkassen bei einer Aufforderung nach § 51 SGB V
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