Flexirente tritt am 1. Juli in Kraft

Ruhestandsbank

Die Flexirente tritt morgen am 1.7.2017 in Kraft. Und deshalb bleibt diese Ruhestandsbank an einigen Tagen in der Woche wohl unbesetzt. Teilzeitarbeit als gleitender Übergang in den Ruhestand wird handhabbarer, eine Teilzeitarbeit im Rentenalter (meist ab 63) damit deutlich attraktiver.

Flexirente = Neuregelung der Einkommensanrechnung

Kernstück der Flexirente ist nach meiner Meinung gerade die Neuregelung der Einkommensanrechnung, also wieviel vom laufenden Einkommen auf die Rente angerechnet wird. Durch die Neuregelung haben sich schon jetzt spannende Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Vor allem Teilzeitbeschäftigte, die in den letzten 15 Jahren ein noch höheres Einkommen erzielt haben, können bei gleichbleibendem Gehalt oft bereits einen Teil der Rente auslösen. Neben dem Bonus auf dem Konto kann dies auch aus steuerlicher Sicht interessant sein, da die Höhe der Steuer auf die Rente vom Jahr des (Teil-)Rentenbeginns abhängt.

Jährlicher Freibetrag von 6.300 Euro

Das Einkommen aus einer Anstellung oder das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (auch Gewerbebetrieb) wird nach wie vor auf die Rente bis zum Regelalter (65+) angerechnet. Im Gegensatz zu bisher wird jedoch nach Abzug eines kalenderjährlichen Freibetrages von 6.300 € vom übersteigenden Einkommen 40 % auf die Rente angerechnet: ein Euro mehr Gehalt, 40 Cent weniger Rente. Bisher konnte ein Cent zu viel Einkommen zum Verlust eines Drittels der Monatsrente führen.

Unabhängige Beratung empfehlenswert

Pünktlich am 1.7.2017 trifft sich der Bundesverband der Rentenberater e.V. hier in München zur fortbildenden Regionaltagung. Der Gedanken-, Ideen- und Erfahrungsaustausch wird diesmal besonders ausführlich sein. Es ist zu erwarten, dass bereits viele Fallgestaltungen in Beratungen angesprochen wurden.

Rentenberater beraten unabhängig zu den Gestaltungsmöglichkeiten und finden für Ihre Ziele Gestaltungsansätze. Planen Sie den Übergang in die Rente rechtzeitig, nutzen Sie die Möglichkeiten des neuen Flexirentengesetzes, wenn Sie neben der Rente noch mehr als nur einen Minijob ausüben.

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