Handy-Daumen als Berufskrankheit anerkannt

Handy-Daumen

München, 1.4.2018. Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine neue Berufskrankheit anerkannt: den Handy-Daumen, auch SMS-Daumen, Smartphone-Daumen oder Wischfinger genannt. Die Verordnung tritt heute zum 1. April in Kraft. Die neue Berufskrankheit wird als BK-Nr. 2116 in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Die amtliche Bezeichnung lautet:
chronische Sehnenscheidenentzündung oder Daumensattelgelenksarthrose durch langjährige einhändische repetitive manuelle Nutzung eines Mobilfunktelefons.

Wessen beruflich bedingter Handy-Daumen wird anerkannt?

Aufatmen können nun alle Arbeitnehmer und versicherte Unternehmer, die durch ihre berufliche Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung chronischen Sehnenscheidenentzündungen oder Daumensattelgelenksarthrosen auf Grund der beruflichen Nutzung ihres Smartphones ausgesetzt sind. Dies betrifft wohl zahlreiche Menschen, die etwas mit Medien machen. Da aber auch sehr viele Politiker betroffen sind, wurde der Versicherungsschutz überdies auf alle politischen Mandatsträger ausgeweitet.

Der Teufel steckt im Detail

Wie immer steckt der Teufel im Detail. Darauf weist Rentenberater Norbert Loos aus München (LOOS Rentenberatung München) hin. Zum Einen müssen Unternehmer überhaupt versichert sein, was meist nicht der Fall ist. Da hilft nur eine freiwillige Versicherung. Deutlich problematischer wird es aber zum Anderen in der Praxis sein, zu beweisen, dass die Erkrankung (überwiegend) beruflich bedingt ist. Als nachteilig für den Beleg einer überwiegenden beruflichen Handy-Nutzung dürften sich schon seit Jahren aktiv geführte, private Social-Media-Accounts oder Messenger-Dienste erweisen, vor allem aber der Besitz eines Handys bzw. Smartphones bereits vor Aufnahme der belastenden Tätigkeit.

Um hier klare Verhältnisse zumindest für die Zukunft zu schaffen, hat Rentenberater Norbert Loos einen Tipp: „Am besten nutzt man für berufliche Arbeiten am Handy nur noch den rechten Daumen und für private Arbeiten ausschließlich den linken – oder umgekehrt.“ In seiner letzten WhatsApp-Nachricht an uns teilte er mit, dass er „dad num so machw uns es gant gut klsppe.“

Prävention ist nun gefordert

Die Unfallversicherungsträger und das BMAS dürften nun auch gefordert sein, bessere Präventionsmaßnahmen anzubieten. Diese seien, so erfährt man es aus Kreisen des BMAS, schon im Gespräch mit den großen Hardwareanbietern, Smartphones mit einem PS/2- und einem USB-Type-A-Anschluss zur Nutzung einer Tastatur anzubieten. Damit könne quasi jede Generation ein Handy beruflich aber auch privat daumenentlastender nutzen.

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