Aktuelles

Das ändert sich bei der Rente ab 01.01.2019

Der Bundestag hat das schon im Koalitionsvertrag angekündigte Rentenpaket beschlossen. Neben diversen Regelungen, die das Sicherungsniveau einerseits und die prozentuale Beitragsbelastung andererseits absichern sollen, gibt es aus Sicht des Praktikers zwei wesentliche Änderungen. Hierzu mehr:

„Mütterrente II“

Nach dem gleichen Prinzip, das zum 1.7.2014 eingeführt wurde (siehe dazu => hier), wird es ab dem 01.01.2019 eine weitere Gutschrift für Erziehungszeiten von Kindern geben, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden. Read more

Unsicherheiten bei der Flexirente

Das seit knapp einem Jahr gültige Gesetz zur Flexirente hat in der Praxis mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, als zunächst angenommen. Vor allem gibt es bei der Planung des Rentenbeginns kein „Schwarz oder Weiß“ mehr. Auf Grund der Neuregelung ist es nämlich in vielen Fällen möglich, bereits eine Teilrente neben dem (unveränderten) Gehalt auszulösen, was aber auch in anderen Rechtsbereichen (nachteilige) Folgen haben kann. Bei der Planung des Übergangs in die Rente sind deshalb weitaus mehr Dinge zu beachten, als es bisher der Fall war. Generelle Voraussetzung ist, dass Sie überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente erfüllen.

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Handy-Daumen als Berufskrankheit anerkannt

München, 1.4.2018. Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine neue Berufskrankheit anerkannt: den Handy-Daumen, auch SMS-Daumen, Smartphone-Daumen oder Wischfinger genannt. Die Verordnung tritt heute zum 1. April in Kraft. Die neue Berufskrankheit wird als BK-Nr. 2116 in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Die amtliche Bezeichnung lautet:
chronische Sehnenscheidenentzündung oder Daumensattelgelenksarthrose durch langjährige einhändische repetitive manuelle Nutzung eines Mobilfunktelefons.
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Auf den Leistungsfall kommt es an!

8.000 € Rentennachzahlung bei einem laufenden Rentenbezug: Hier war der Eintritt der Erwerbsminderung (der so genannte Leistungsfall) relevant, wie so oft in der täglichen Rentenberatung. Vom Zeitpunkt dieses Leistungsfalls hängt es nämlich ab, ob Sie überhaupt eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten können und wie viel von einem Nebeneinkommen auf die Rente angerechnet wird. Am Ende hat der Leistungsfall auch Einfluss auf die Rentenhöhe.
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Erwerbsminderung: Etwas mehr Rente ab 1. Januar 2018

Wer weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann – egal was für eine Tätigkeit – kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Wenn Sie einmal Ihre Renteninformation prüfen, werden Sie in aller Regel sehen, dass die Erwerbsminderungsrente höher als die bis dahin erworbene Altersrente (genauer: Anwartschaft) ist. Der Grund ist einfach:Read more

Rente mit 63 – Auf dem Prüfstand?

Ist nach der Bundestagswahl vor der nächsten Rentenreform? Vielleicht. Das Thema „Rente“ ist aber selbstverständlich ein Thema in den Gesprächen einer möglichen Jamaika-Koalition. Vor allem die abschlagsfreie Rente mit 63 scheint wieder ins Visier zu geraten. Wird jetzt alles anders? Was ist mit meinem Plan für den Übergang in die Rente?
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Flexirente tritt am 1. Juli in Kraft

Die Flexirente – und damit die Neuregelung zum Hinzuverdienst zur Altersrente – tritt morgen am 1.7.2017 in Kraft. Und deshalb bleibt diese Ruhestandsbank an einigen Tagen in der Woche wohl unbesetzt. Teilzeitarbeit als gleitender Übergang in den Ruhestand wird handhabbarer, eine Teilzeitarbeit im Rentenalter (meist ab 63) damit deutlich attraktiver.

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Den Rentenbescheid prüfen lassen?

Den Rentenbescheid prüfen lassen? Das kann man immer machen, egal wie lange die Rente schon bezogen wird. Hier wurde die Rente knapp 10 € je Monat zu niedrig berechnet. Ein Pflichtpraktikum während eines Studiums wurde zwar im Versicherungsverlauf erfasst, aber nicht korrekt in die Rentenberechnung eingestellt.
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