Aktuelles

Werksviertel lädt ein

Auch nach einer Rentenberatung bestens versorgt

Nach einer Rentenberatung lädt das Werksviertel Mitte zum Verweilen ein: sei es zum Mittagessen oder auf einen Kaffee, Pralinen, Eis und vieles mehr. Und falls man nach einem Termin bei mir den Entschluss gefasst hat, den Ruhestand anzutreten, gibt es als „Trost“ für den Ehepartner auch gleich einen Blumenladen vor Ort.Read more

Ein guter Start in den Mai

Ein guter Start in den Mai, vor allem für meine Mandantschaft. Gleich Anfang der Woche erreichte mich ein Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung. Der Rentenbeginn ist zwar überraschend, aber nicht nachteilig. Der Rehaantrag wurde dann doch nachträglich in einen Rentenantrag umgedeutet. So kann es gerne weiter gehen.

 

Beratung vor Ort

Heute berate ich Mitarbeiter eines mittelständischen Unternehmens vor Ort, das mir schon vor einigen Jahren vertraut hat. Ziel der Rentenberatung ist es, im Einzelfall einen Überblick über vorhandene Rentenansprüche und Tipps zu geben. Vielen Dank für das mir vom Arbeitgeber und Betriebsrat – vor allem aber von der Belegschaft entgegen gebrachte Vertrauen.

Ärgerlich: Rentenanpassung nachträglich halbiert

München, 1.4.2016. Wie von vielen Experten befürchtet, hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates heute in einer Sondersitzung des Sozial- und Rentenausschusses um 6:41 Uhr beschlossen, dass die Renten geringer anzupassen sind; und zwar auf nur 2,125 Prozent (für Entgeltpunkte) bzw. 2,975 Prozent (Entgeltpunkte Ost). „Das ist ein wichtiger Beitrag der Rentner und Rentnerinnen zum Systemerhalt, der Generationengerechtigkeit und überhaupt.“, so Staatssekretärin S. Keks. Read more

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Was genau ist die Mütterrente?

Der Gedanke war recht simpel: die Erziehungsleistung der Eltern für Kinder die vor 1992 geboren wurden, soll in der Rentenberechnung aufgewertet werden. Die rechtliche und technische Umsetzung ist aber weitaus schwieriger als zum Beispiel die Einführung der Rente ohne Abschlag mit 63.

Zum besseren Verständnis der Thematik vorab: Zu unterscheiden ist zwischen Kindern, die vor 1992 und ab 1992 geboren wurden und zwischen Renten, die schon vor dem 01.07.2014 begannen oder erst ab dem 01.07.2014. Nach dem noch aktuellen Recht wird im Rentenverlauf für jedes Kind, das ab dem 01.01.1992 geboren wurde, eine Pflichtbeitragszeit von 3 Jahren angerechnet. Pro Jahr gibt es knapp einen Entgeltpunkt für die Rentenanwartschaft, das sind dann in der Summe rund 85,90 € bei Erziehung der Kinder in den alten Bundesländern oder rund 79,20 € bei Erziehung in den neuen Bundesländern. Außerdem werden diese 3 Jahre auch auf die Wartezeiten für einzelne Rentenarten angerechnet. Wurde das Kind aber vor dem 01.01.1992 geboren, wurde bisher nur ein Jahr „gutgeschrieben“, also auch nur ein Bonus von rund 28,50 € bzw. 26,40 € für die Rente.

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