Schlagwort: Rentenbeginn

Rente mit 63 – Auf dem Prüfstand?

Ist nach der Bundestagswahl vor der nächsten Rentenreform? Vielleicht. Das Thema „Rente“ ist aber selbstverständlich ein Thema in den Gesprächen einer möglichen Jamaika-Koalition. Vor allem die abschlagsfreie Rente mit 63 scheint wieder ins Visier zu geraten. Wird jetzt alles anders? Was ist mit meinem Plan für den Übergang in die Rente?
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Ein guter Start in den Mai

Ein guter Start in den Mai, vor allem für meine Mandantschaft. Gleich Anfang der Woche erreichte mich ein Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung. Der Rentenbeginn ist zwar überraschend, aber nicht nachteilig. Der Rehaantrag wurde dann doch nachträglich in einen Rentenantrag umgedeutet. So kann es gerne weiter gehen.

 

Bundeskabinett schlägt früheren Rentenbeginn vor

„Haben gut lachen: Rente bald ab 50.“

München, 1.4.2017. Die Bundesregierung hat unter Federführung von Andrea Nahles den Vorschlag eingebracht, die Altersrente deutlich früher als bisher beginnen zu lassen, nämlich bereits ab dem 50. Lebensjahr. Um die finanziellen Folgen für die Gesetzliche Rentenversicherung adäquat abzufedern wird der Abschlag für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 67. Lebensjahr jedoch auf 0,5 % angehoben. Read more

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Was genau ist die Mütterrente?

Der Gedanke war recht simpel: die Erziehungsleistung der Eltern für Kinder die vor 1992 geboren wurden, soll in der Rentenberechnung aufgewertet werden. Die rechtliche und technische Umsetzung ist aber weitaus schwieriger als zum Beispiel die Einführung der Rente ohne Abschlag mit 63.

Zum besseren Verständnis der Thematik vorab: Zu unterscheiden ist zwischen Kindern, die vor 1992 und ab 1992 geboren wurden und zwischen Renten, die schon vor dem 01.07.2014 begannen oder erst ab dem 01.07.2014. Nach dem noch aktuellen Recht wird im Rentenverlauf für jedes Kind, das ab dem 01.01.1992 geboren wurde, eine Pflichtbeitragszeit von 3 Jahren angerechnet. Pro Jahr gibt es knapp einen Entgeltpunkt für die Rentenanwartschaft, das sind dann in der Summe rund 85,90 € bei Erziehung der Kinder in den alten Bundesländern oder rund 79,20 € bei Erziehung in den neuen Bundesländern. Außerdem werden diese 3 Jahre auch auf die Wartezeiten für einzelne Rentenarten angerechnet. Wurde das Kind aber vor dem 01.01.1992 geboren, wurde bisher nur ein Jahr „gutgeschrieben“, also auch nur ein Bonus von rund 28,50 € bzw. 26,40 € für die Rente.

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