Rentenbeitrag beim Minijob aufstocken – Lohnt das?

Minijob bis 450 Euro

Vorteile überwiegen

Fast immer. Die Vorteile überwiegen den Nachteil, dass man aus eigener Tasche zusätzlich etwas in die Rentenkasse einzahlt. Haben Sie zum Beispiel gewusst, dass ein „aufgestockter“ Minijob nicht voll auf die Witwenrente angerechnet wird, ohne Aufstockung aber schon?

Aber zuvor der Hintergrund: Grundsätzlich kann bei Ausübung eines Minijobs (450 € max.) vom Arbeitnehmer sinngemäß gewählt werden, ob er den Beitragsanteil seines Arbeitgebers von 15 %, der grundsätzlich immer zu zahlen ist, noch um den Anteil ergänzt, damit der volle Beitrag von derzeit 18,6 % an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt wird. Entscheidet man sich dafür, spricht man von „Aufstockung“.

Nur etwas mehr Rente aber wichtige Effekte

Richtig ist, dass auch ohne Aufstockung ein Minijob etwas mehr Rente bringt. Der Anteil des Arbeitgebers wird in Rentenpunkte, technisch korrekt Entgeltpunkte umgerechnet und am Ende bei der Rentenberechnung als Zuschlag hinzugerechnet. Das gilt aber nur, bis Sie eine Altersvollrente beziehen. Richtig ist auch, dass die Aufstockung für sich allein betrachtet nicht so viel mehr zusätzlich an Rente bringt. Wenn Sie aber schon eine Altersvollrente beziehen ist die Aufstockung sehr zweckmäßig.

Hervorzuheben sind vor allem die wichtigen positiven Nebeneffekte der „Aufstockung“:

  • wertvolle Pflichtbeiträge für den Rentenverlauf, die auf die 35 oder 45 Jahre für eine vorgezogene Altersrente angerechnet werden,
  • Anrechnung auf die nötigen 35 Jahre für die Anwendung der Mindestentgeltpunkte-Regelung
  • Anwartschaftsbildung für eine Erwerbsminderungsrente; sehr spannend für alle, die erst kurz im Erwerbsleben stehen und wegen eines Arbeitsunfalls oder Krankheit erwerbsgemindert werden und noch keine 5 Beitragsjahre zusammen haben,
  • Anwartschaftserhalt für eine Erwerbsminderungsrente
  • nur anteilige Anrechnung des Gehaltes auf die Witwen- bzw. Witwerrente,
  • Aufwertung des Minijob-Pflichtbeitrages bei Kindererziehung ab dem 4. bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes (also mehr Rente für’s gleiche Geld),
  • usw.

In der Praxis gibt es nur wenige Gründe, dies nicht zu machen. Ein Grund kann sein, dass man laufend freiwillige Rentenbeiträge über den Mindestbeitrag hinaus zahlen möchte; das wäre bei einem aufgestockten Minijob nicht möglich. Hier sehe ich Besserungsbedarf. Außerdem kann dies Folgen für die staatlichen Zulagen bei mittelbarer Förderung der Riesterrente haben.

Beratung immer sinnvoll

Lassen Sie sich beraten. Unabhängige Rentenberater sind hierfür bestens qualifiziert. Eine pauschale Ablehnung der Aufstockung wird meist der falsche Rat sein.

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