Fristen ist das Coronavirus egal.
Fristen ist das Coronavirus egal. Denken Sie deshalb bitte daran, dass der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird, Widerspruch und Klage fristgemäß erhoben werden. Sie wurden von Ihrer Krankenkasse nach § 51 SGB V aufgefordert, einen Rehaantrag oder Rentenantrag zu stellen? Auch diese Frist muss eingehalten werden.
Rentenanträge rechtzeitig stellen
Rentenanträge sollten nach derzeitigem Stand besser früher als später gestellt werden, da nach meiner Einschätzung Rückstaus in der Bearbeitung entstehen können. Auf die Rententräger kamen schon durch die ab 2021 greifende Grundrente umfangreiche Belastungen hinzu, durch die coronavirusbedingten Einschränkungen nun noch viel mehr.Read more