Schlagwort: Rentenreform

Rentenreform 2026: Was die Reformvorschläge der Rentenkommission bedeuten (können)

Auf einen Blick:
Die Rentenkommission 2026 empfiehlt mit der Rentenreform, die Regelaltersgrenze ab Jahrgang 1965 schrittweise von 67 auf bis zu 67,5 Jahre anzuheben (§§ 35, 235 SGB VI). Die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre, §§ 36, 236 SGB VI) soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren (§§ 38, 236b SGB VI) soll abgeschafft werden. Vorzeitiger Renteneintritt ist dann nur noch mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) oder über eine neue Härtefallregelung möglich, die an das Konzept der Berufsunfähigkeit anknüpft. Alle Empfehlungen sind noch kein Gesetz – aber die Koalition aus CDU/CSU und SPD dürfte sich in weiten Teilen an diesen Empfehlungen orientieren. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Vorschläge im Bereich „Altersrenten“ zusammen und wird regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 4.7.2026).

Regelaltersgrenze steigt (Empfehlung 5)

Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 (also ab 2032) an die Lebenserwartung zu koppeln. Das Verhältnis: Zwei Drittel eines Lebenserwartungsgewinns sollen der Erwerbsphase zugutekommen, ein Drittel der Rentenphase.

Read more

Kommt die Rente mit 70?

Könnte länger leer bleiben: Die Ruhestandsbank.

Warum 2026 ein Schlüsseljahr für die Rente werden könnte

Kommt die Rente mit 70? Werden Rentenarten wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gestrichen? Steigen die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn? Und vor allem: Ab wann könnte all das greifen? Diese Fragen beschäftigen zunehmend diejenigen, die in den kommenden 5 bis 10 Jahren in Rente gehen möchten.

Read more

Rente mit 63 – Auf dem Prüfstand?

Ist nach der Bundestagswahl vor der nächsten Rentenreform? Vielleicht. Das Thema „Rente“ ist aber selbstverständlich ein Thema in den Gesprächen einer möglichen Jamaika-Koalition. Vor allem die abschlagsfreie Rente mit 63 scheint wieder ins Visier zu geraten. Wird jetzt alles anders? Was ist mit meinem Plan für den Übergang in die Rente?
Read more

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Was genau ist die Mütterrente?

Der Gedanke war recht simpel: die Erziehungsleistung der Eltern für Kinder die vor 1992 geboren wurden, soll in der Rentenberechnung aufgewertet werden. Die rechtliche und technische Umsetzung ist aber weitaus schwieriger als zum Beispiel die Einführung der Rente ohne Abschlag mit 63.

Zum besseren Verständnis der Thematik vorab: Zu unterscheiden ist zwischen Kindern, die vor 1992 und ab 1992 geboren wurden und zwischen Renten, die schon vor dem 01.07.2014 begannen oder erst ab dem 01.07.2014. Nach dem noch aktuellen Recht wird im Rentenverlauf für jedes Kind, das ab dem 01.01.1992 geboren wurde, eine Pflichtbeitragszeit von 3 Jahren angerechnet. Pro Jahr gibt es knapp einen Entgeltpunkt für die Rentenanwartschaft, das sind dann in der Summe rund 85,90 € bei Erziehung der Kinder in den alten Bundesländern oder rund 79,20 € bei Erziehung in den neuen Bundesländern. Außerdem werden diese 3 Jahre auch auf die Wartezeiten für einzelne Rentenarten angerechnet. Wurde das Kind aber vor dem 01.01.1992 geboren, wurde bisher nur ein Jahr „gutgeschrieben“, also auch nur ein Bonus von rund 28,50 € bzw. 26,40 € für die Rente.

Read more