Kosten

Kostentransparenz ist mir sehr wichtig. Ich werde Ihnen immer vor einer Auftragserteilung sagen, ob und welche Kosten durch meine Tätigkeit entstehen. „Überraschungsrechnungen“ zum Beispiel wegen einer Nachfrage nach einem Beratungstermin, gibt es bei mir nicht. Sie dürfen also stets darauf vertrauen, dass Sie immer im Voraus wissen, ob und welche Kosten entstehen.

Beratung: 476,00 €

Für eine Beratung zu einem konkreten Beratungsgegenstand wie z. B. „Früher in Rente“ oder Ausgleich bzw. Rückkauf des Rentenabschlages oder Chance auf Erwerbsminderungsrente oder Rückkehr in die GKV oder Zweckmäßigkeit einer freiwilligen Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, usw. berechne ich 476,00 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer.

Rentenantrag, Verfahrensvertretung usw.

Sehr gerne unterstütze ich Sie über eine Beratung hinaus und beantrage Ihre Rente (auch Betriebsrenten), vertrete Sie ganzheitlich gegenüber der Deutschen Rentenversicherung und Ihrer Krankenversicherung oder übe andere Rechtsdienstleistungen aus. Für solche Tätigkeiten werde ich eine fixe Pauschale berechnen, die ich im Vorfeld an Hand des voraussichtlichen Aufwandes verbindlich beziffern werde. Sollte ich jedoch einmal den voraussichtlichen Aufwand überhaupt nicht vorhersehen können, werde ich eine Abrechnung nach Zeitaufwand vornehmen. Die Kosten werden wir gemeinsam in einer Vergütungsvereinbarung festhalten.

Hinweise:

Werbungskostenabzug
Die Kosten für eine Rentenberatung sind in aller Regel als Werbungskosten, auch als vorab entstandene Werbungskosten, von der jeweiligen Einkommensart im Rahmen der Steuerberechnung absetzbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.

 

Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen erstatten häufig auch die Kosten eines Rentenberaters und vor allem mögliche Gerichtskosten (etwa bei Gutachten nach § 109 SGG), in aller Regel aber nur in Höhe der verhältnismäßig geringen gesetzlichen Vergütung für Sozialstreitsachen. Bitte beachten Sie aber Ihre konkreten Vertragsbedingungen. Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen, bei denen sozialrechtliche Angelegenheiten nicht versichert sind, ferner werden sehr häufig keine Kosten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erstattet (etwa bei einem Widerspruchsverfahren oder Prüfung von Rentenbescheiden).