Klassische Rentenberatung

Wollen Sie auch „sorgenLOOS“ in die Rente gehen? Voraussetzung dafür ist immer eine umfassende Rentenberatung. Idealerweise lassen Sie sich schon einige Jahre vor Ihrem gewünschten Rentenbeginn beraten – persönlich oder sehr gerne auch via Telefon oder Videotelefonie . Mein Beratungsangebot (wichtig: keine Beratung zu privaten Versicherungsangeboten!):

  • Fragen rund um die gesetzliche Rente, Rentenansprüche
  • Frührente
  • Flexirente
  • Ausgleich bzw. Rückkauf des Rentenabschlages
  • Planung des Übergangs in die Rente bzw. in den Ruhestand
  • sozialversicherungsrechtliche Beratung bei Aufhebungsverträgen, Vorruhestandsverträgen  und Altersteilzeit
  • Vermeidung oder Verringerung von Rentenabschlägen
  • Zweckmäßigkeitsanalyse von (freiwilliger) Beitragszahlung oder Beitragserstattung
  • Gestaltung von Hinzuverdienst neben der Rente
  • Beratung zu Sozialversicherungsleistungen wie zum Beispiel Krankengeld

Ein Rentenantrag, eine Entscheidung für einen Vorruhestandsvertrag oder eine freiwillige Rentenbeitragszahlung sollten immer das Ergebnis einer zuvor erfolgten Beratung sein. Nur wenn Sie Ihre Möglichkeiten, das jeweilige finanzielle Ergebnis und die Vor- und Nachteile Ihres Vorhabens kennen, werden Sie sich richtig entscheiden können. Dabei muss am Ende nicht unbedingt der Weg mit dem höchsten finanziellen Ergebnis der für Sie persönlich beste Weg sein.

Sie haben Fragen?
Schreiben Sie mir sehr gerne eine E-Mail an info@ihr-rentenberater.de
oder nutzen Sie das Kontaktfeld.

 

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Rentenanträge

Beim Rentenantrag sollten Sie nichts dem Zufall überlassen und sich vom Antrag bis zur Rentenbescheidprüfung beraten und unterstützen lassen. Das Flexirentengesetz eröffnet dabei ganz neue Spielräume. Ich stelle sehr gerne für Sie die Rentenanträge und vertrete Sie als Bevollmächtigter auch ganzheitlich gegenüber den Behörden. Mein Ziel ist, dass Sie so wenig Mühe wie möglich haben und „sorgenLOOS“ auf Ihren durch mich geprüften Rentenbescheid warten können.

  • Flexirente
  • Altersrente für schwer behinderte Menschen
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte wegen 45 Beitragsjahren
  • Regelaltersrente
  • Witwenrente und Witwerrente

Vor dem Antrag unbedingt beraten lassen, nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, um Rentenabschläge zu verringern oder eine längere Beitragszahlung zu erlangen. Beantragen Sie die Rente am besten erst dann, wenn Sie eine Auskunft zur Rentenhöhe und den Abzügen von der Rente haben und Ihren Krankenversicherungsstatus kennen, also wissen, „was kommt“.

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Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit

Im Zusammenhang mit Beratungen zur Altersrente treten auch immer wieder Fälle auf, in denen klar wird, dass die „Alters-Frühverrentung“ aus gesundheitlichen Gründen erfolgt. Gerne beurteile ich auch, ob Chancen auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder auch eine private Berufsunfähigkeitsrente (nur Angestellte) bestehen und ob die Beantragung dieser Leistungen im Einzelfall auch sinnvoll ist. Mein Angebot hierzu:

  • Beratung zur Berufsunfähigkeitsrente, Rente wegen Erwerbsminderung, Frührente
  • Beantragung dieser Leistungen als Ergänzung zu einem Altersrentenantrag

Wichtiger Hinweis: Falls Sie bereits ein Widerspruchs- oder Klageverfahren führen oder den Rentenantrag bereits gestellt haben, muss ich an dieser Stelle mitteilen, dass eine Beratung nicht möglich ist.

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Krankenversicherung

Ganz klar, auch als Rentner müssen Sie sich krankenversichern. Bei mir sind Sie genau richtig, wenn Sie wissen wollen, wie viel Sie an Kassenbeiträgen einplanen müssen und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben. Sie machen sich vielleicht Sorgen, ob Sie sich die privaten Krankenversicherungsbeiträge auf Dauer leisten können? Ich kenne mich sehr gut mit den Rückkehrmöglichkeiten in die GKV aus:

  • Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Wechsel von der PKV in die GKV – Beurteilung von Möglichkeit und Zweckmäßigkeit
  • Zugang zur Pflichtversicherung bei Rentenbezug (KVdR, 9/10-Belegung)
  • Überprüfung von Bescheiden, auch Beitragsbescheiden bei freiwillig Krankenversicherten
  • Nachberechnung von Krankengeldansprüchen

Vor allem bei einem Wechsel von der PKV in die GKV sind die Möglichkeit aber auch die Zweckmäßigkeit zu klären. Auch nach dem 55. Lebensjahr besteht hierzu die Möglichkeit.

Sie haben dazu Fragen?
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Prozessvertretung

Wichtiger Hinweis: Keine Übernahme von Verfahren möglich, die nicht bereits außergerichtlich durch mich betreut wurden.

  • vor dem Sozialgericht München und dem Bayer. Landessozialgericht
  • um den Rentenanspruch
  • um die Höhe der Rente
  • bei Rückforderung von Rentenzahlungen (Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden)
  • bei Aberkennung der Schwerbehinderung

Oft lassen sich Streitigkeiten um einen Rentenanspruch bei Erwerbsminderung vermeiden, wenn im Vorfeld alles richtig gemacht wurde.

Lassen Sie uns deshalb am besten vor einem Leistungsantrag sprechen.
Schreiben Sie mir sehr gerne eine E-Mail an info@ihr-rentenberater.de
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Unsicher, ob ich helfen kann?

Dann fragen Sie doch einfach nach! Schildern Sie mir am besten gleich per E-Mail Ihre Frage oder Ihr Problem und ich kläre für Sie völlig unverbindlich, ob ich Ihnen helfen kann.

E-Mail: info@ihr-rentenberater.de
Kontaktfeld:

Direkt eine E-Mail senden:

Bitte rechnen Sie derzeit mit einem Terminvorlauf von 6 bis 8 Wochen. Fristwahrende Rentenanträge können nach Absprache jederzeit vor dem Termin gestellt werden.

Über dieses Kontaktfeld können Sie eine Nachricht an mich senden, auch wenn Ihnen gerade kein E-Mail-Programm zur Verfügung steht.

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