Rente mit 70 in Dänemark

Das Symbolbild zeigt die Umrisse von Dänemark, dort steht "Rente mit 70". EIn Wegweiser mit dem Text "Kurs: Dänemark" zeigt in Richtung der Umrisse. DIe Farben sind in rot und weiß, den Landesfarben Dänemarks, gehalten.

Dänemark hat sie bereits, die Rente mit 70. Während in Deutschland die Diskussion um eine mögliche Rentenreform und die Anhebung des Renteneintrittsalters noch im vollem Gange ist, hat unser nördlicher Nachbar Dänemark bereits konkrete Fakten geschaffen. Dort wurden im Frühjahr 2025 zwei Änderungen im Rentensystem beschlossen: die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf letztlich 70 Jahre (beginnend ab Geburtsjahrgang 1971) sowie eine neue Regelung, die auch Parlamentarier zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet. Doch welche Auswirkungen hat das für Versicherte, die sowohl in Deutschland als auch in Dänemark gearbeitet haben? Ein Blick auf die Rolle des europäischen Rechts gibt hier Aufschluss.

Dänemarks Rentensystem: Konsequent und fair?

Das dänische Modell verfolgt einen Ansatz, der auf Langfristigkeit und gesellschaftlicher Akzeptanz basiert. Die Anhebung des Renteneintrittsalters erfolgt nicht willkürlich, sondern ist seit 2006  an die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung gekoppelt. Dieser Automatismus soll die Finanzierbarkeit des Systems nachhaltig sichern, indem die längere Lebensdauer durch eine längere Lebensarbeitszeit anteilig ausgeglichen wird. Dieser Automatismus steht unter starkem Druck, vor allem Menschen mit körperlich schwerer Tätigkeit werden schwerlich über 50 Jahre ohne Probleme arbeiten können.

Besonders bemerkenswert ist jedoch die Entscheidung, dass auch die Abgeordneten des dänischen Parlaments in die gesetzliche Rente einzahlen müssen. Dieser Schritt unterstreicht den Grundsatz der Gleichbehandlung und sollte das Vertrauen der Bürger in die Notwendigkeit und Fairness der Anhebung Altersgrenzen stärken. Es wird verdeutlicht, dass die Lasten einer alternden Gesellschaft von allen gemeinsam getragen werden müssen – ohne Ausnahmen für die politische Elite.

Die Rolle des EU-Rechts: Koordination statt Harmonisierung

Im Kontext internationaler Rentenfragen taucht oft die Frage auf, welches Recht bei grenzüberschreitender Arbeitstätigkeit gilt. Entgegen einer weitverbreiteten Annahme zielt das europäische Recht nicht darauf ab, die nationalen Sozialsysteme zu vereinheitlichen. Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit schreibt den Mitgliedstaaten also kein einheitliches Rentenalter oder eine identische Rentenhöhe vor. Vielmehr sorgt sie für eine Koordinierung. Das bedeutet: Jeder Staat behält sein eigenes, historisch gewachsenes Rentensystem. Die EU-Regeln stellen jedoch sicher, dass den Bürgern keine Nachteile entstehen, wenn sie ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Union wahrnehmen.

Für einen deutschen Arbeitnehmer, der beispielsweise einige Jahre in Dänemark gearbeitet und dort Rentenbeiträge gezahlt hat, bedeutet dies in der Praxis: Für die in Dänemark erworbenen Rentenansprüche gelten die dänischen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich des dort gültigen, höheren Renteneintrittsalters. Für die in Deutschland erworbenen Ansprüche gilt hingegen das deutsche Rentenrecht mit den hier maßgeblichen Altersgrenzen. Der entscheidende Vorteil der EU-Koordinierung liegt jedoch darin, dass alle in den Mitgliedsstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten für die Erfüllung von Wartezeiten (wie zum Beispiel 35 oder gar 45 Jahre) zusammengerechnet werden. So wird verhindert, dass Ansprüche verloren gehen.

Fazit: Was können wir aus dem dänischen Modell lernen?

Der Blick nach Dänemark zeigt eindrücklich, dass unpopuläre Reformen wie die Anhebung des Rentenalters politisch umsetzbar sind. Eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz scheint jedoch zu sein, dass die Maßnahmen als fair und für alle Gesellschaftsgruppen gleichermaßen verbindlich wahrgenommen werden. Die Einbeziehung der Parlamentarier in das allgemeine Rentensystem ist hierbei mehr als nur eine symbolische Geste – sie ist ein entscheidender Beitrag zur Glaubwürdigkeit der Politik.

Die Diskussion um die langfristige Stabilität und Gerechtigkeit der Alterssicherung wird in ganz Europa weiter an Fahrt aufnehmen. Nationale Alleingänge sind dabei ebenso wenig eine Lösung wie eine zentralisierte Europa-Rente. Vielmehr wird es darauf ankommen, die nationalen Systeme zukunftsfest zu machen und gleichzeitig die durch das EU-Recht garantierten Ansprüche international mobiler Arbeitnehmer zu wahren.

Versicherte mit Arbeitszeiten in verschiedenen Ländern der EU oder auch anderen Vertragsstaaten tuen gut daran, die Versicherungszeiten zeitnah feststellen zu lassen und in die jeweiligen nationalen System einpflegen zu lassen.

Foto: Eigenes Bild, KI-generiert