CDU-Vorschlag zur Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst schon ab 65 möglich?
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat kürzlich das Eckpunktepapier zur Einführung der sogenannten Aktivrente vorgestellt. Dieses Modell soll älteren Menschen, vielleicht auch besonders langjährig Versicherten ermöglichen, im Rentenalter einer Tätigkeit nachzugehen – und dabei durch Steuerersparnisse finanziell profitieren zu können. Was mit einem Aktivrentengesetz der CDU geplant sein könnte lesen Sie hier:
Was ist die Aktivrente?
Laut dem Eckpunktepapier der CDU solle die Aktivrente ab dem regulären Rentenalter – oder bereits ab 65 Jahren bei erfüllter Wartezeit von 45 Jahren – greifen können. Ziel sei es, Arbeiten im Ruhestand attraktiver zu machen, ohne bestehende Altersgrenzen zu verändern.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels könne diese Maßnahme dazu beitragen, wertvolles Erfahrungswissen im Arbeitsmarkt zu halten – freiwillig und unter verbesserten Bedingungen.
Bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen
Ein zentrales Element soll ein steuerfreier Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro pro Monat werden. Dieser solle über einen zusätzlichen Freibetrag im Einkommensteuergesetz (§ 3 EStG) geregelt werden. Der Vorschlag beziehe sich auf Rentnerinnen und Rentner, die das Regelrentenalter erreicht haben oder als besonders langjährig Versicherte bereits mit 65 Jahren Altersrente beziehen.
Der steuerfreie Betrag solle sowohl für nichtselbständige als auch selbständige Tätigkeiten gelten, wobei für Letztere noch eine gesetzliche Definition zur Abgrenzung aktiver Tätigkeiten notwendig sei. „Anknüpfungspunkt könnte dabei der Begriff der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit aus dem Krankenversicherungsrecht sein.“, so Norbert Loos, unabhängiger Rentenberater aus München.
Keine Sozialabgaben aber Rückkehr zum Arbeitgeber möglich?
Geplant sei außerdem, dass Aktivrentner von der Beitragspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit werden. Auch solle das bisherige Vorbeschäftigungsverbot gelockert oder aufgehoben werden, um die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern – etwa in Form von befristeten Verträgen oder Teilzeitmodellen. „Nachteilig kann sich dabei auswirken, wenn der Aktivrentner keine Wahl mehr hat, ob er weiterhin Rentenversicherungsbeiträge entrichten möchte.“, so Loos weiterhin.
Freiwillige Basis und Überprüfung nach drei Jahren
Die Inanspruchnahme der Aktivrente solle freiwillig erfolgen. Wer sich für eine Weiterbeschäftigung entscheidet, könne dies unter verbesserten Rahmenbedingungen tun. Eine Evaluierung nach drei Jahren sei laut CDU ebenfalls vorgesehen, um die Wirksamkeit des Modells zu überprüfen.
Fazit: Flexibler in den Ruhestand mit der Aktivrente?
Obwohl es sich bisher nur um einen politischen Vorschlag handelt, könnte die Aktivrente für viele Menschen mit 45 Versicherungsjahren schon ab dem 65. Lebensjahr eine interessante Möglichkeit darstellen, den Übergang in den Ruhestand flexibel zu gestalten und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen. Durch die Steuerfreiheit auf einen nicht unwesentlichen Teil des Einkommens kommt womöglich auch in Betracht, die Altersrente mit Abschlag bereits ab 63 beginnen zu lassen und später „aufzusatteln“.
Ob und wann eine gesetzliche Umsetzung erfolgt und wie diese ausgestaltet sein wird, bleibt abzuwarten.
Hinweis
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung eines politischen Vorschlags. Eine gesetzliche Grundlage besteht aktuell nicht.
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