Als Fachmann im gesamten Bereich des Sozialversicherungsrechts stehe ich Vorträgen weit über das Leistungsrecht der gesetzlichen Rente hinaus zur Verfügung. Mein Vortragsangebot trägt den Wünschen von Betriebsräten und Personalabteilungen hinsichtlich der Weiterbildung von Personal Rechnung. Aus meiner Erfahrung im Bereich der Statusfeststellung (Anfrageverfahren) gem. § 7a SGB IV und Folgeverfahren zur Prüfung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 2 SGB VI können für steuer- und arbeitsrechtberatende Kanzleien Referate zur Mandantengewinnung, -bindung und -information offeriert werden.
Für gemeinnützige Vereine biete ich meine Vortragstätigkeit kostenfrei an.
Wenn Sie Interesse an einem Vortrag haben, wenden Sie sich bitte an mich. Selbstverständlich beraten wir uns gemeinsam, welche Inhalte und welchen Umfang der Vortrag haben soll und an welches Publikum sich der Vortrag richtet.