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Flexirente – Ein Jahr Erfahrung mit der neuen, neuen Flexirente

Die Flexirente in diesen Sinne gibt es nun seit 1.7.2017. Seither hat sie einige Entwicklungen durchgemacht, auch Änderungen in anderen Rechtsgebieten gingen damit einher. Bedeutsame Änderung war ab dem Jahr 2020 die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € auf rund 46.000 € pro Kalenderjahr. Seit dem 1.1.2023 ist die Hinzuverdienstgrenze nun gänzlich entfallen. Die Altersrente kann nun also erwerbsfreundlich, wie es so schön im technischen Jargon der Bundesagentur für Arbeit heißt, bezogen werden. Doch Obacht: der Arbeitslosengeldanspruch fällt dennoch weg.
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Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., bei Fragen hierzu wenden Sie sich sehr gerne auch an mich. Generell ist zu empfehlen, dass Sie sich spätestens ab dem 62. / 63. Lebensjahr zu den Rentenansprüchen und deren Ausgestaltung beraten lassen, noch immer sind die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten rund um die „Flexirente“ unbekannt.

Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Kurios: Mehr Rente bei früherem Rentenbeginn.

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Weiter für Sie da!

Sehr geehrte Mandanten,

auch ich möchte zur Eindämmung der Corona-Krise beitragen aber Ihnen gleichzeitig als Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre Rente zur Verfügung stehen und mich um Ihre Rentenanträge kümmern. Jetzt ist es umso wichtiger, vorausschauender den Übergang in den Ruhestand zu planen, Anträge auf Erwerbsminderungsrente sachgerecht zu stellen und keine Fristen verstreichen zu lassen.

Erreichbarkeit

Sie können mich weiterhin telefonisch unter (089) 41 20 05 91 sowie per E-Mail unter info@ihr-rentenberater.de erreichen. Am besten schreiben Sie eine Nachricht über das Kontaktfeld .

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