Schlagwort: Rentenbescheidprüfung

Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., bei Fragen hierzu wenden Sie sich sehr gerne auch an mich. Generell ist zu empfehlen, dass Sie sich spätestens ab dem 62. / 63. Lebensjahr zu den Rentenansprüchen und deren Ausgestaltung beraten lassen, noch immer sind die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten rund um die „Flexirente“ unbekannt.

Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Kurios: Mehr Rente bei früherem Rentenbeginn.

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Mütterrente II – nur wenige müssen diese gesondert beantragen.

Sie kommt nun auch für die Bestandsrentner: die Mütterrente II. Wer schon vor dem 1.1.2019 eine gesetzliche Rente bezogen hat, sollte den Zuschlag von rund 16 Euro brutto für jedes vor 1992 geborene Kind von Amts wegen, also automatisch, erhalten. Die ersten Nachzahlungen gehen seit März ein, manchmal ist das Geld sogar eher auf dem Konto als der Bescheid im Briefkasten.

Der Zuschlag muss nicht extra beantragt werden. Falls Sie aber auch Ende Juni noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie sich rein vorsorglich bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

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Unsicherheiten bei der Flexirente

Das seit knapp einem Jahr gültige Gesetz zur Flexirente hat in der Praxis mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, als zunächst angenommen. Vor allem gibt es bei der Planung des Rentenbeginns kein „Schwarz oder Weiß“ mehr. Auf Grund der Neuregelung ist es nämlich in vielen Fällen möglich, bereits eine Teilrente neben dem (unveränderten) Gehalt auszulösen, was aber auch in anderen Rechtsbereichen (nachteilige) Folgen haben kann. Bei der Planung des Übergangs in die Rente sind deshalb weitaus mehr Dinge zu beachten, als es bisher der Fall war. Generelle Voraussetzung ist, dass Sie überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente erfüllen.

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Den Rentenbescheid prüfen lassen?

Den Rentenbescheid prüfen lassen? Das kann man immer machen, egal wie lange die Rente schon bezogen wird. Hier wurde die Rente knapp 10 € je Monat zu niedrig berechnet. Ein Pflichtpraktikum während eines Studiums wurde zwar im Versicherungsverlauf erfasst, aber nicht korrekt in die Rentenberechnung eingestellt.
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