Nun, es kommt darauf an, ob
Dies waren nur einige der möglichen Fehlerquellen, die mit gewisser Regelmäßigkeit festzustellen sind. Viele Fehler liegen im Detail und sind durch das bloße Abgleichen des Versicherungsverlaufes (Anlage 2 des Rentenbescheides) nicht erkennbar. Somit nutzt auch das beste Nachberechnungsprogramm wenig, wenn die falschen Angaben übernommen werden. Viele Fehler sind selbst für Versichertenälteste, Berater in den Behörden, Gemeinden, Verbänden oder Vereinen, die regelmäßig mit der Rente zu tun haben, nicht ohne Weiteres erkennbar. Einen Rentenbescheid gewissenhaft und sorgfältig zu prüfen erfordert letztlich Zeit, je nach Versicherungsverlauf sogar sehr viel Zeit.
Eine Rentennachberechnung ist jederzeit möglich. Soweit ein Fehler in der Rentenberechnung vorhanden ist, ermöglicht ein sog. Überprüfungsantrag bzw. Zugunstenantrag nach § 44 SGB X eine rückwirkende Korrektur. Rentennachzahlungen werden dann - wie jede Nachzahlung einer Sozialleistung - maximal für die letzten 4 Kalenderjahre vor Antragstellung erbracht. Siehe dazu Korrekturverfahren .