Im Falle einer Mandatsübernahme sind meine Leistungen wie die eines Rechtsanwaltes einzeln nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV RVG) abzurechnen. Das RVG definiert dabei die einzelnen Tätigkeiten, die von einer Gebühr abgedeckt sind und welche davon separat zu berechnen sind. Das führt z. B. dann, wenn die Antragstellung auf Feststellung eines Grades der Behinderung und die Beantragung einer Altersrente gleichzeitig beauftragt werden, zur Abrechnung mehrerer Gebühren und Auslagen mit jeweils unterschiedlicher Fälligkeit usw.
Bei vielen Mandaten hat es sich daher als günstig erwiesen, Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Dabei wird ein fester Betrag vor Mandatsübernahme transparent vereinbart. Sie wissen dann von vornherein, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Sie haben die volle Kostenkontrolle und Klarheit von Anfang an.