...aber wertvoll.
Im Falle einer Mandatsübernahme sind meine Leistungen wie die eines Rechtsanwaltes einzeln nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV RVG) abzurechnen. Damit die Vergütung von Anfang an transparent ist, werde ich vor einer Beratung oder Auftragsannahme die voraussichtlichen Kosten mitteilen und in einer Vergütungsvereinbarung festhalten. Damit sind Sie vor Überraschungen geschützt und wissen genau, "was auf Sie zukommt".
Einige Gebührenbeispiele habe ich auf der Homepage dargestellt.
Bei einer umfangreichen Mandatserteilung (etwa Widerspruchs- oder Klageverfahren) werde ich mir erlauben, einen angemessenen Vorschuss auf meine Tätigkeit in Rechnung zu stellen. Gerade im Sozialrecht wird die Hauptarbeit vor einer mündlichen Verhandlung erledigt.
Auskünfte via E-Mail oder Telefon bitte ich stets im Voraus zu zahlen; bei persönlichen Kurzberatungen bitte ich um sofortige Barzahlung.
Sollten Sie sich die Gebühren nicht auf einmal leisten können, biete ich eine Ratenzahlung an. Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Informationen auf dieser Homepage.
Bei Fragen zu den Kosten für Ihr Verfahren stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Die Kosten für eine Rentenberatung sind in aller Regel als Werbungskosten, auch als vorab entstandene Werbungskosten, von der jeweiligen Einkommensart im Rahmen der Einkommensteuerberechnung absetzbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.