Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden Stellen abgebaut. Häufig wird dazu älteren Arbeitnehmern ein Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung angeboten. Viele Fragen werden dadurch aufgeworfen: Wann besteht ein Rentenanspruch, welche Abschläge sind damit verbunden und wie hoch wäre die Rente? Wie kann die Zeit bis dahin überbrückt werden, falls keine neue Arbeitsstelle gefunden wird? Welcher Krankenversicherungsschutz besteht?
Rentenberater zeigen dem Arbeitnehmer Gestaltungsmöglichkeiten unter Nutzung denkbarer Sozialleistungsansprüche auf und bringen Aufhebungsverträge mit allen sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen nahe. Eine neutrale Beratung durch einen Berater außerhalb des eigenen Unternehmens baut Skepsis ab.
Fachvorträge des Praktikers bringen die Probleme neben den Personalverantwortlichen auch Betriebsräten und Arbeitnehmern nahe. Haben Sie schon einmal daran gedacht, Ihre älteren Arbeitnehmer über die Altersrentenansprüche mit einem Fachvortrag aufzuklären?