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Gesetzesbände

Bezieher einer Leistung, sei es nun Rente, Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegegeld usw., haben ständig Kontakt mit dem Sozialleistungsträger. Während ein Rentenbescheid für alle Ewigkeit scheint und sich der Kontakt teils auf die jährlichen Anpassungsbescheide beschränkt, unterliegen gerade die kurzfristigen Erwerbsersatzeinkommen wie Krankengeld oft Schwankungen.

Meine Zulassung erlaubt mir, Sie in Fragen


zu beraten und zu vertreten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ich Ihnen helfen kann und darf, fragen Sie einfach nach. Gerne erteile ich Ihnen nähere Auskunft.

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